Bebauungspläne - oder warum ich das tun darf, was ich tun werde.
Ich suche nicht erst seit gestern einen Platz, um Garagen zu bauen. Das gesamte Bauamt kennt mich, und ich kenne mittlerweile auch das Baurecht ganz gut. Und ich weiß, warum Garagen absolute Mangelware sind.
Bebauungspläne schreiben vor, was man bauen darf, und was man zu bauen hat. Klingt blöd, ist auch so. In einem Gebiet mit Bebauungsplan hat man so gut wie keine Chance, als Autosammler seinen Garagenträume zu verwirklichen. Das höchste(!) der Gefühle sind 1.5 Garagen pro Wohneinheit. Das ist nicht viel. Außerdem darf man keinen zu hohen Anteil der Oberfläche versiegeln etc. etc.
Besonders schlimm ist die "gewerbliche Nutzung", und zwar deswegen, weil die Nutzung schon als gewerblich gilt, wenn sie nur so aussieht. Auf deutsch:
"Kein Mensch baut mehr als zwei Garagen." Alles darüber hat einen gewerblichen Charakter, scheidet in Wohngebieten also von vornherein aus. Wohlgemerkt, das gilt auch, wenn man alle Garagen selbst nutzt.
Im Allgemeinen darf auch die Nebennutzung (kein Wohnraum) nicht größer sein als die Hauptnutzung (Wohnraum). Dabei gilt immer die Projektion. Hat man ein Haus, das 10 * 10 Meter Grundfläche, aber 10 Etagen hat, dürfte man trotzdem nur einen Schuppen mit 100 qm Grundfläche bauen.
Gebiete ohne Bebauungsplan sind übrigens nicht besser, denn da muß man sich in die vorhande Optik integrieren. Hat niemand höher als 10m gebaut, darf man das auch nicht. Hat niemand mehr als eine Wohneinheit, darf man das auch nicht. Ach ja, und von Grundstücksgrenzen muß man normalerweise sowieso 3m Abstand einhalten.
Normalerweise.
Das ist nun also das Grundstück mit dem Haus drauf. Was ist daran so besonderes? Nun, zuerst einmal existiert dort kein Bebauungsplan, und zwar in einem Gebiet, das an dem spitzen Ende meines Grundstückes endet, und etwa zehn oder 15 Grundstücke weiter nach Süden, entlang der Hauptstraße reicht. Der Clou ist nun, daß obwohl das ein Wohngebiet ist, sich ein paar Häuser weiter südlich ein Gewerbebetrieb befindet (Parkett), mit einer großen Halle. "Bestandsschutz" ist ein schönes Wort
. Das erlaubt es mir
a) mehr Nebennutzung als Hauptnutzung und
b) einen gewerblichen Charakter zu haben
Nun ist da noch die Sache mit der Grenzbebauung. Man darf nämlich nur 9 Meter auf der Grenze zum Nachbarn bauen. Aber: Ich habe nur einen Nachbarn, und zwar im Süden, denn der kleine Feldweg hinter meinem Haus gehört der Stadt! Das heißt, daß ich nicht mindestens 3m Abstand von meiner Grenze einhalten muß, sondern 3m von der Mitte des Weges. Und der ist genau 6m breit. Das heißt, ich kann zum Weg hin Grenzbebauung betreiben, bis ich schwarz werde (oder mir die Grenze ausgeht). Somit ist mein Plan folgender:
Man sieht die acht Garagen und den Carport an der Grenze stehen. Die auf dem Lageplan noch eingezeichnete Garage existiert schon gar nicht mehr. Der Wellblechtrümmer dient mittlerweile Schafen als Unterstand.
Der Garagenkomplex ist in zwei Teile aufgeteilt. Es ist vorgeschrieben, daß man 5m Garagenvorplatz benötigt, um sicherzustellen, daß man noch komplett auf seinem Grundstück steht, wenn man die Garage verlassen hat. Deswegen sind die ersten beiden Garagen zurückgesetzt und auf die Grenze gebaut. Warum aber die anderen nicht?
Hinter dem Grundstück läuft ein Bach entlang. Okay, ein Vorflutgraben, aber ich nenne ihn Bach ;). Der Bach beginnt direkt an der Grundstücksgrenze und alle Garagen, die dort stünden, bräuchten ein Fundament bis 80cm unter die Grabensohle. Das ist mir erstens zu aufwendig und zweitens könnte ich dann hinter den Garagen keine Hecke pflanzen, wie ich es eigentlich wollte.
In den Garagen selbst gibt es nur eine Trennwand. sie trennt die zurückgesetzte Doppelgarage von den anderen sechs ab. Die Garagen sollen 6.32 lang werden und 3m breit. Die lichte Durchfahrtsbreite der Garagentore wird bei 2.5m liegen. Vor den Garagen lasse ich nach Möglichkeit 7m Platz zum rangieren. Schließlich hat der DeLorean einen Wendekreis von unglaublichen 13.5 Metern.
Das ganze bedingt, daß ich die Hofeinfahrt versetze - an das spitze Ende des Grundstückes, um in die Garagen, die z.T. nur 5m Vorplatz haben, gerade hineinfahren zu können. Der Hof wird komplett gepflastert und in dem verbleibenden, ca. 4m breiten Streifen an der Straße, werden wieder Bäume und eine Hecke gepflanzt, so daß es irgendwann wieder blickdicht wird. Einen Zu
gang zum Haus, ohne über die neue Einfahrt zu müssen, wird es aber weiterhin geben.
Soviel zum Plan. Ich denke, jetzt kann sich jeder etwas besser vorstellen, was ich vorhabe.
...Mike