So, das wäre geschafft. Ich habe ein Fahrzeug von CH nach D durch den Zoll geschafft und kann folgendes berichten:
1. läßt man sich vom Verkäufer (egal ob privat oder gewerblich) eine
Ursprungserklärung mit genau
diesem
Wortlaut auf der Rechnung oder ersatzweise Quittung ausstellen.
2. geht man mit den CH-Papieren (Fahrzeugausweis alt hilft ungemein!) zum örtlichen kantonalen Strassenverkehrsamt, lässt sich dort
3. ein Zoll-Kontrollschild samt Versicherung ausstellen und das kostet dann
SFr 50.50 für Steuern,
SFr 70.00 für den temporären Fahrzeugausweis,
SFr 54.- für die Schilder und
SFr 190.- für die Versicherung.
Dauert schlappe 10-12 Minuten und dann bekommt man eine Quittung, zwei Schilder und drei Zettel: die grüne Versicherungskarte, den temporären Fahrzeugausweis und eine "Anleitung" für die Versicherung.
4. fährt man dann mit angemessener Geschwindigkeit an einen deutschen Grenzübergang, wo man eh rausgewinkt wird.
Achtung! Auch wenn die Grenze "offen" ist, bedeutet das noch lange nicht, dass auch eine Fahrzeugabmeldung in der Schweiz möglich ist. Am GÜ Basel soll das 24h möglich sein, ich bin in Thayngen/Schaffhausen rübergefahren und war zum Erstaunen der deutschen Zöllner der erste, dem es nach Feierabend des CH-Zolls gelungen ist, das entsprechende Formular 11.030d ausgefüllt zu bekommen. Manchmal hilft eben Freundlichkeit, danke an dieser Stelle an den Schweizer Grenzbeamten, sonst hätte ich in CH übernachten dürfen.
Das Formular kostet SFr 30.- oder 20€, damit ist der Schlitten heimatlos und man begibt sich dann
5. per pedes wieder zum deutschen Zoll und kündet an, das Fahrzeug einführen zu wollen. Dafür legt man sämtliche Dokumente vor, vor allem die CH-Auslösung 11.030d und die Rechnung/Quittung mit der Ursprungserklärung.
Kleiner Exkurs:
Warenwert unter 175€ = ist dem Zoll wurscht.
Warenwert bis 1200€ = keine Ursprungserklärung erforderlich, es muß aber die deutsche Märchensteuer bezahlt werden.
Warenwert über 1200€, aber unter 6000€ = Märchensteuer muss bezahlt werden; wenn obendrein KEINE Ursprungserklärung vorliegt, fallen auch noch 10% Zoll auf den Grundbetrag an.
Warenwert über 6000€ = es fallen immer 10% Zoll und (noch) 16% MwSt. an, obendrein genügt nicht mehr nur die Ursprungserklärung, sondern es muss das Formular EUR.1 ausgefüllt werden. Macht aber die fesche Dame (oder der nette Herr) vom schweizerischen Zoll.
Sollte der angegebene Rechnungswert nicht mit dem Zollwert des Fahrzeuges übereinstimmen, wird der Zoll einen Wert festlegen - die haben da ein gaanz dickes schlaues Buch, wo sowas drinsteht.
Also: B12 5,7 für 1199 Euro is nich!
Letztlich bekommt man nach einer dreiviertel Stunde Schreibarbeit (mit Zuschaugarantie) und Abgang des einen oder anderen Euros aus dem Geldbeutel
- einen Einfuhrabgabenbescheid, daß man soundsoviel € EUSt bezahlen muss,
- eine Quittung, dass man den Betrag auch wirklich bezahlt hat,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle in Deutschland,
- eine Steuerkarte für einen gewissen Zeitraum, meist einen Monat nach Import, dass man den Kfz-Steuersatz für das Fahrzeug schon entrichtet hat, wobei der übelste, maximale Steuersatz gilt (ohne Kat etc.), weil ja noch keine deutsche Emissionsschlüsselnummer nachgewiesen werden kann,
- eine Quittung hierüber; den Betrag bekommt man fairerweise dann verrechnet, wenn das Fahrzeug in D zugelassen wird.
6. lädt man sich nun beim Kraftfahrtbundesamt
dieses
Formular herunter, füllt und druckt es aus und bezahlt es bei Eintreffen. Es bleibt einen Monat gültig und dient dazu festzustellen, ob das Fahrzeug schon einmal in der BRD zugelassen oder als gestohlen gemeldet war.
7. begibt man sich mit dem hoffentlich nicht geklauten Fahrzeug zum TÜV/Dekra und lässt, sofern das Fahrzeug älter als 10 Jahre ist oder kein COC bzw. EWG-Übereinstimmungserklärung hat, eine Einzel-/Vollabnahme nach §21 StVZO machen.
8. besorgt man sich eine Versicherungsbestätigungskarte und
9. bringt man sämtliche Unterlagen, unter anderem
- die originale Rechnung/Quittung,
- die CH-Papiere (alten UND neuen Fahrzeugausweis),
- die Versicherungskarte,
- die KBA-Auskunft,
- die Unbedenklichkeitsbescheinigung,
- die Steuerkarte,
- das TÜV/Dekra-Gutachten bzw. die COC/EWG-Übereinstimmungserklärung
zur Zulassungsstelle und zahlt so lange harte € auf den Tisch, bis das Fahrzeug ordnungs- und wunschgemäss zugelassen ist.
10. Willkommen in der Bundesrepublik Deutschland!
Viel Erfolg!
David