Hallo Stefan,
zuerstmal ganz grob, wenn Du Felgen eintragenlassen willst benötigst du, wenn die Felgen nicht explizit für dein Fahrzeug einen BMW Freigabe (ETK Teilekatalog) haben und die Reifengröße bereits in die Fahrzeugpapiere eingetragen worden ist, ein sogenanntes Tragfähigkeitsgutachten und für die TÜV-Abnahme. Das Gutachten bekommst Du beim Fegenhersteller, dieses gibt an mit wieviel Kg die Felge belastet werden darf..
Bei den M5 Felgen vom E34 sollte das kein Problem sein, da sie hier schon im Forum gefahren werden. Kommt aber auch drauf an welche Bremssättel Du vorn hast, da es bei den Vierkolbensätteln gern eng wird! Auch bei der Paralellspeiche sollte das kein Problem sein wenn diesen vom E38 kommt. Wenn die Felgen vom E39 kommen benötigst Du Mittenzentrieringe, da der e39 einen größeren Nabendurchmesser 74,1 als der E31 72,6 hat. Die betrifft aber nur den e39! Und die EinpressTiefe zu verändern kannst Du Spurplatten nutzen.
Wichtig ist für die Eintragung die Freigängigkeit der Reifen im Radkasten und genügend platz zwischen Reifen und Radlauf (Faustformel die Finger müssen durchgehen), die auch wenn die Felge eingefedert ist. Die Reifenlauffläche muß ab 15 cm oberhalb der Radnarbe abgedeckt sein, darf also nicht über die Karosserie hinausstehen. Meist wird diese Freigängigkeit bei der Untersuchung durch das Einfedern der diagonal gegenüberliegenden Räder geprüft. In D West beim TÜV, in D Ost bei der Dekra.
Sicherlich kannst Du dir einen KLR einbauen lassen, günstiger wird es aber wenn Du Dir Minikats vor die eigentlichen Katalysatoren verbauen lässt. Da die KLR’s oft und gern die Ursache für viele Fehler sein können. Ist auch der Grund warum viele ihn nach dem Einbau wieder abklemmen, ist aber natürlich nicht gesetzeskonform!!
LG Thies
P.S. falls ich was vergessen haben sollte bitte ergänzen.