Ich will mal so sagen.
Die Rechtslage ist da relativ klar.
Es besteht in Deutschland für bestimmte Gruppen zwar eine sogenannte "Beförderungspflicht", jedoch ist mir kein "Beförderungsrecht" bekannt.
Will heissen: Wenn die Vorrichtung zum Befördern einer Person nicht geeignet ist, dann darf sie auch nicht befördert werden.
Das Recht, trotzdem befördern zu dürfen, gibt es nicht.
Einfachstes Beispiel:
5 Personen in einem 4-Sitzer.
Da muss eben einer draußen bleiben.
Ist ja eine klare Sache.
Fehlt die Vorrichtung zum Befördern einer (fünften) Person, darf diese eben nicht befördert werden.
Kompliziertes Beispiel:
Eben Dein Fall mit dem Befördern Deiner Kindern.
Wenn keine geeignete Vorrichtung da ist (und die ist eben nun mal von Hersteller wegen nicht vorhanden), dann darf auch nicht befördert werden.
(Ladeflächen scheiden z. B. ja aus)
Wir halten jedoch folgendes fest:
- Nicht alles wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
(trotzdem kann ein Richter im Grenzfall auch "heiss zum Verzehr anbieten")
- Versicherungsfall ist kein Rechtsfall
Mag der Gesetzgeber noch sagen: "Alles im grünen Beeich", entscheidet eine Versicherung sich trotzdem nicht zu zahlen und bekommt möglicherweise von einem Richter auch recht.
Ich verstehe hier diesen Thread um das Ausloten der rechtlichen (theoretischen) Situation.
An dem Ergebnis bin ich auch interessiert und lasse mich da aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen.
Die Praxis steht hier nicht zur Diskussion, aus dieser halte ich mich aber auch heraus.