Kindersitzpflicht im 8er

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micha_mz antwortete auf das Thema: Kindersitzpflicht im 8er

Hi DSU,
was hat denn deine Anfrage an die ADAC-Rechtsabteilung ergeben? Gibt es sonst von jemandem Neuigkeiten, der sich mit der Materie befasst hat?
Ich habe für die von mir zu befördernden Kids mittlerweile diese erhöhten Sitzauflagen. Das passt ganz gut. Ich muss etwas weiter vorn sitzen. Aber durch die Sitzmulde auf der Rückbank finde ich das ganze nicht ganz so wirklich stabil... Ich fände das ganze eigentlich sicherer, wenn die Kids direkt im Sitz sitzen würden. Aber danach geht es nicht, ich weiß. Ich freue mich auf den Tag, wo die beiden Mindestalter oder Mindestgröße erreicht haben und so einsteigen dürfen :)
#214605

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BMWFan07 antwortete auf das Thema: Kindersitzpflicht im 8er

Hallo Dsu

wenn ich das kurz zusammenfasse, suchst Du:

1) eine nach Strassenverkehrsordnung einwandfreie Lösung,
2) eine Lösung, die nach Deiner Einschätzung technisch gut ist,
3) ein komfortables Sitzen für Deine Tochter unter Berücksichtigung
- Deiner Körpergröße (Sitz weit hinten).

Zu 1) ist eigentlich bereits alles gesagt. Du brauchst einen für
diesen BMW freigegebenen Kindersitz der entsprechenden Altersgröße,
der auch der heutigen Kindersitznorm entspricht.
Es gibt in der Tat Kindersitze z.B. der Gruppe 1, die heute nicht mehr zugelassen sind.
Dies ist mit Hilfe der Ediketten am Sitz und z.B. über den
ADAC zu erfahren.
Mir hat die Service Hotline von BMW in München bei meinem E36 geholfen.
Ich habe dort auch schriftlich eine Bestätigung bekommen,
einen bestimmten neuen Kindersitz im 4 -sitzigen Cabrio benutzen zu dürfen.

Zu 2) ob Du die hinteren Sitze im 8er als Notzsitze betrachtes, ist für 1) nicht relevant
abgesehen davon schreibst Du in Deinem 2. Beitrag ja auch, dass der Sitz mechanisch rein passt,

womit wir bei 3). wären. Denn dieser Punkt ist bekannt. Aus diesem Aspekt
kann ich noch am Besten verstehen, wenn Du von Notsitzen sprichst.
Aber -- ändern können wir den Punkt nicht.

Ich selber habe 2 versch. Kindersitze im 8er ausprobiert: Maxi Cosi Tobi und
Kiddy Infinity Pro (beide Gruppe 1 bis 18kg).
Die passen deutlich unterschiedlich in den Wagen (Kiddy viel besser) und
es gibt vermutlich einige, die ganz schlecht passen.

Du benötigtst ja einen (oder 2) Gruppe 2/3 Sitze.
a b e r wenn ich betrachte, wie meine Tochter 105cm hinter mir 175cm
so gerade sitzen kann,
sage ich, wenn Du ganz hinten sitzt und Deine Töchter größer sind,
wird es hinter Dir so oder so zu eng.
Schade drum, aber wir können es nicht ändern.

Gruss
Rudi

@ Dsu Gruss auch vom Hertener Treffen im September!

... es grüßt der Rudi
#199621

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dickschiffuser antwortete auf das Thema: Kindersitzpflicht im 8er


Sorry, da bist du auf dem Holzweg!
www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=31540

PS: Der Thread ist von 2006 , jedoch hat die im Thread angekündigte Novellierung NICHT stattgefunden, weshalb es weiterhin legal ist.

....der mit der "Fuffi"-Diva tanzt.... aber ich werde "Sie" bezwingen. Das Portmonaie blutet an jeder BMW Teiletheke. Ich bin härter. Ich bin stark.
....redete ich mir ein, als schon wieder etwas Unvorhergesehenes passierte...
#199618

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dickschiffuser antwortete auf das Thema: Kindersitzpflicht im 8er

@micha_mz:
Danke fürs Lob, ich werde berichten wenn ich Genaueres weis.
@pusches:
Rein mechanisch passt mein Kindersitz auch, jedoch bin ich wegen meiner Körpergröße ( 1,87 cm ) darauf angewiesen, den Fahrersitz so weit nach hinten zu stellen, das keinerlei Beinfreiheit für das Kind im Kindersitz bleibt.
Deine Variante mit umgelegter Fondsitzlehne beim Ci hat den entscheidenden Nachteil, das im Notfall die Gurtschlösser nicht erreichbar sind. Geht also auch nicht.

Noch ne Frage : Hat BMW soetwas wie eine juristische Strassenverkehrsrechts- oder Sicherheitsabteilung denen mal so eine Frage stellen könnte ?

noch was @pusches: bist du sicher, das der damalige BMW Kindersitz ( bitte mal ein foto davon ) den aktuell gültigen Richtlinien entspricht ? Denn das wäre dann die nächste pol. Anzeige* bzw. der Moment, wo die Versicherer ihre Leistungen im Falle des Falles verweigern würden.

*ein nicht zugelassener Sitz oder Sitzunterlage wird genauso geahndet wie gar kein Rückhaltesystem. - Ja und lacht nicht - meine Frau ist bei einer Massenkontrolle vor der Schule von der Polizei auf gültige Kindersitze überprüft worden.

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#199617

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Pusches antwortete auf das Thema: Kindersitzpflicht im 8er

Also der original BMW Kindersitz passt echt super auch in den 8er hinten.
Ich schaue mal ob ich Bilder habe.
Als Tip für die ganz kleinen, wenn vorhanden die Klappsitze runterklappen und den Sitz darauf montieren.
So haben die Kidds den vollen Überblick und mehr Beinfreiheit.
#199519

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micha_mz antwortete auf das Thema: Kindersitzpflicht im 8er

Hallo DSU,
auch wenn ich faktisch nichts beitragen kann, finde ich es gut, dass du das Thema aufgreifst und würde mich freuen, wenn du das Ergebnis (egal ob vom ADAC oder sonst wem) Kund tun würdest!
Schöne Grüße aus MZ
Micha
#199506

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dickschiffuser antwortete auf das Thema: Kindersitzpflicht im 8er

Es tut mir ja auch leid, dass ich immer so komplizierte Frägen hab...aber: jetzt wieder faktisch:

Meine fürchterlich langathmigen zitierten Gesetze sagen aber auch, das bei Oldtimern mit gar keinen Rückhaltesystemen Kinder ab 3Jahren befördert werden dürfen.
Beim 8 er ist eben die Kombination aus 4sitzer und den tatsächlich vorhandenen not-Sitzschalen das Corpus Delicti.

Ich habe auch noch nirgendwo spezielle Kindersitze für den 8 er gesehen. Das wäre eine Frage für die Prospekt Historiker in diesem Forum ( Niels )

Oder noch anders gefragt: Ist hier jemand schonmal mit Kindern im Auto in eine Verkehrskontrolle geraten ?

Ich habe übrigens meine Anfrage auch an die Rechtsabteilung des ADAC gesendet. Mal schauen was die dazu sagen .

Schönen Abend noch wünscht
Dsu

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#199495

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pfaelzer antwortete auf das Thema: Kindersitzpflicht im 8er

Ich will mal so sagen.
Die Rechtslage ist da relativ klar.
Es besteht in Deutschland für bestimmte Gruppen zwar eine sogenannte "Beförderungspflicht", jedoch ist mir kein "Beförderungsrecht" bekannt.
Will heissen: Wenn die Vorrichtung zum Befördern einer Person nicht geeignet ist, dann darf sie auch nicht befördert werden.
Das Recht, trotzdem befördern zu dürfen, gibt es nicht.

Einfachstes Beispiel:
5 Personen in einem 4-Sitzer.
Da muss eben einer draußen bleiben.
Ist ja eine klare Sache.
Fehlt die Vorrichtung zum Befördern einer (fünften) Person, darf diese eben nicht befördert werden.

Kompliziertes Beispiel:
Eben Dein Fall mit dem Befördern Deiner Kindern.
Wenn keine geeignete Vorrichtung da ist (und die ist eben nun mal von Hersteller wegen nicht vorhanden), dann darf auch nicht befördert werden.
(Ladeflächen scheiden z. B. ja aus)

Wir halten jedoch folgendes fest:
- Nicht alles wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
(trotzdem kann ein Richter im Grenzfall auch "heiss zum Verzehr anbieten")
- Versicherungsfall ist kein Rechtsfall
Mag der Gesetzgeber noch sagen: "Alles im grünen Beeich", entscheidet eine Versicherung sich trotzdem nicht zu zahlen und bekommt möglicherweise von einem Richter auch recht.

Ich verstehe hier diesen Thread um das Ausloten der rechtlichen (theoretischen) Situation.
An dem Ergebnis bin ich auch interessiert und lasse mich da aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen.
Die Praxis steht hier nicht zur Diskussion, aus dieser halte ich mich aber auch heraus. :grinsen1:

 
Gruß Mike.
#199494

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dickschiffuser antwortete auf das Thema: Kindersitzpflicht im 8er

Danke dts666 für den Hinweis. Eine Lösung des Problems habe ich jedoch leider nirgendwo entdecken können, noch nichtmals eine Rechtslage.

Grüße
dsu

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#199482

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DTS666 antwortete auf das Thema: Kindersitzpflicht im 8er

Benutz mal die Suchfunktion haben sich schon andere mit beschäftigt, wie zum Beispiel hier:
Kindersitz

Bei Micha850ci scheint das ja mit den Sitzen zu klappen
#199469

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dickschiffuser erstellte das Thema Kindersitzpflicht im 8er

Hallo Forum,
mich quält seit dem Kauf meines 8er BMWs eine Frage, die die Sachundigen dieses Forum hoffentlich beantworten können.

Es geht darum , wie im E31 8er Coupee Kinder befördert werden dürfen.
Und zwar so, das nicht nur der Gesetzeshüter ( sprich Polizei ) ,- sondern auch Versicherungen bei evtl. Schadenansprüchen befriedigt werden.

Das Hauptproblem was ich erkenne, ist das das 8er Coupee als vollwertiger 4-Sitzer seine Abnahmen und Eintragungen erhalten hat, jedoch mit ( für mich ) sogenannten Fond-Notsitzen ausgestattet ist, bei denen kein Kinderrückhaltesystem anwendbar ist.
Weder Isofix - noch das "Eingurten" eines Standart Integral-Kindersitzes sind beim 8er auch nur ansatzweise fachgerecht möglich. ( Das eine hat er nicht (( nämlich Isofix-Einschübe )) und das andere kann er nicht ( halbrunder Übergang zwischen Sitzauflage und Rückenlehne )).
Eine Sitzunterlage hat keine geforderte gerade Auflagefläche, weshalb diese Möglichkeit auch rausfällt, zumal im 8er die Gurtführung der Fondsitze so geführt ist, das ein Strangulieren bzw. Schnittverletzungen des verunfallten Kindes nicht schwer vorstellbar sind.

Deshalb habe ich viel gelesen, und um die Sache noch komplizierter zu machen hier das dazu passende Gesetz:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen
in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind,
nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden,
die den *) genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.

Völlig unverständlich wird die Vorschrift jetzt dadurch, dass an Stelle des *) steht:
in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom
16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung
von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26),
der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neu gefasst worden ist,

Weiter geht es in § 21 Abs. 1a StVO mit den Ausnahmen:
Abweichend von Satz 1


1. ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t
Satz 1 nicht anzuwenden,

2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den
vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung
anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer
Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,

3. ist
a) beim Verkehr mit Taxen und
b) bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht
im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht, auf Rücksitzen die
Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten
Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt,
wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung
möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige
Beförderung von Kindern gegeben ist.

Es folgt § 21 Abs. 1b StVO:
In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter
drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr,
die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert
werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.

daraus resultiert m.E. folgendes Fazit:
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen
nur mitgenommen werden, wenn

* entweder amtlich genehmigte Rückhalteeinrichtungen (Kindersitze) benutzt werden
* oder technisch keine Möglichkeit besteht, solche Rückhalteeinrichtungen zu
befestigen; dann aber nur auf den Rücksitzen.

Was ich einem Polizisten entgegnen würde, wenn er mich überprüft, weis ich nicht.
Wäre toll, wenn wir das Problem hier mal angehen könnten.

Zur Info: ich habe 2 Kinder , der "Kleine" ist 7jahre und 1,35m gross , die "Grosse" ist 9 jahre und 1,40cm.
Ich befördere die Kiddys ab und zu mit dem 8er, und das OHNE Sicherheitskindersitze oder Sitzkissen. Geht ja auch nicht. Eben "nur" mit den Seriengurten angeschallt.
Mich durchzuckt es jedesmal, wenn eine Polizeistreife meine Wege kreuzt, und entweder ich oder die Polizisten "unwissend" sind.

Wer kann hier helfen ?

Grüße
dsu

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#199433

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