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:top:Nee Festus , in Berlin besser garnich gucken !
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...ich weiß schon warum ich im Pott lieber drei mal hingucken würde...
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Hallo Hans,
nehme Deine VIn und gehe damit zu dem BMW Händler Deines Vertrauens und Bitte Ihn um die Servicehistorie zu Deinem Fahrzeug. Shogun hat es ja angedeutet. Mit der VIn ist der freundliche in der Lage komplett festzustellen, wann, was, bei welchem Km STand, wo, in welcher BMW WErkstatt Weltweit gemacht wurde. Ich habe so mal einen E64 aus Italien überprüfen lassen. War sehr interessant.
Beste Grüße
Hartwig :Drv:
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XY ist nur ein Platzhalter. :mrgreen:...XY?? was iss´n das für´n Kaff?? :narrekapp:
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Den hatte ich auch im Auge..... leider zu viele Unstimmigkeiten:Hallo liebe Club Mitglider,Bei mobile steht ein 840 M Japan Individual mit 113250 km WBAEF81060CC61536,kennt jemand dieses Fahrzeug.MfG Vladi
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und andere,...gut gemacht
aber nicht böse sein
Schuster bleibt bei Euren Leisten.
Ich stehe hier und kann nicht anders
1. arglistige Täuschung= § 123 BGB = wer zur Abgabe einer Willenserklärung (.....ich kauf das Ding) durch arglistige Täuschung oder .... bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
2. Anfechtungsfrist = § 124 BGB = (1) Die Anfechtung einer nach § 123 BGB abgegebenen Erklärung kann nur binnen Jahresfrist abgegeben werden. (2) Die Frist beginnt im Falle der arglistige Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt... (3) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung 10 Jahre verstrichen sind.
3. Urkundenfälschung § 267 StGB, na ja
richtig ist
§ 268 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen: "Wer zur Täuchung im Rechtsverkehr 1. eine unechte technische Aufzeichnung herstellt oder eine technische Aufzeichnung verfälscht ..... wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
und hier gilt für die Verjährung:
§ 78 StGB
(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen aus.
(2) .. Völkermord und Mord verjähren nicht.
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist ...
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchtsmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre bedroht sind.
Weitere Auskünfte nur gegen Cash
:mrgreen-angel: :winken:
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