Xenon-Scheinwerfer zum Nachrüsten
Teures Flutlicht
Das so genannte Gasentladungslicht wird immer beliebter. Viele möchten nachrüsten, das ist aber nur bei wenigen Modellen erlaubt.
Sechs Modelle lassen sich legal nachrüsten
Illegales Xenonlicht blendet wie Fernlicht
Bessere Sicht mit Gasentladungs-Scheinwerfern – kurz Xenonlicht genannt – ist heute sogar schon für Kleinwagen lieferbar. Ein Kreuzchen in der Aufpreisliste genügt, und VW Lupo oder Skoda Fabia leuchten ab Werk deutlich heller. Schwieriger ist die Nachrüstung bereits ausgelieferter Fahrzeuge. Denn die ECE-Regel 48 und Paragraph 50 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreiben vor, dass Xenon-Scheinwerfer nur in Verbindung mit einer Streuscheibenreinigungsanlage und einer automatischen Leuchtweitenregulierung betrieben werden dürfen. Damit soll eine Blendung des Gegenverkehrs vermieden werden, schließlich liefert der Lichtbogen eines Gasentladungsbrenners 2,5-mal so viel Licht wie eine Halogenlampe.
Auf legalem Wege lassen sich heute nur sechs verschiedene Pkw-Modelle mit Xenon-Abblendlicht nachrüsten: Mercedes-Benz E-Klasse, 5er BMW sowie Ford Focus, Audi A3, VW Golf und Opel Astra - jeweils ab Baujahr 1998 und ausschließlich mit Umbausätzen der Firma Hella. Für den BMW-Fünfer und die Mercedes-E-Klasse sind Originalteile erhältlich, die Kompakten können auf einen Modulbaukasten zurückgreifen: Dabei sind die Scheinwerfer-Einsätze immer gleich, nur der Einbaurahmen ist fahrzeugspezifisch. Die Preise verstehen sich immer inklusive automatischer Leuchtweitenregelung, für die Scheinwerfer-Dusche werden bei den Kompakten 165,50 Euro fällig, bei der E-Klasse 189 Euro und beim Fünfer 257 Euro – falls noch nicht vorhanden. Nicht enthalten ist der Einbau. Für begabte Bastler ist er in Eigenregie möglich, eine Werkstatt benötigt etwa vier Stunden. Schneller klappt der Einbau eines jener dubiosen Xenon-Umbausätze, mit denen Zubehörfirmen vor allem über das Internet einen schnellen Euro machen wollen. Einfach die Halogenlampe herausziehen, einen Xenonbrenner hineinstecken und irgendwo das Vorschaltgerät anschrauben – fertig. So was ist natürlich nicht erlaubt. Denn ein Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung in Verbindung mit einem bestimmten Lampentyp. Bei dem Umbau erlischt sie, folglich auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit der Versicherungsschutz. Unter Umständen haftet dann der Fahrzeughalter – und zwar in unbegrenzter Höhe.
Das Risiko, dass etwas passiert, ist hoch. Denn bei Versuchen wurde festgestellt, dass die Blendwirkung solcher Xenon-getunten Normalscheinwerfer 100-fach höher liegt – das entspricht vollem Fernlicht. Fährt der Gegenverkehr deshalb in den Graben oder passiert womöglich Schlimmeres, wird es eng für den Freund illegalen Xenonlichts. Zumal auch das Kraftfahrtbundesamt inzwischen diese Problematik erkannt und die Polizei darauf hingewiesen hat.
Die Anbieter stört das wenig. MTEC zum Beispiel gaukelt gar das Vorhandensein eines TÜV-Gutachtens vor, und Target Automotive behauptete auf der Automechanika uns gegenüber dreist, ihr Xenon-Set erhielte demnächst eine holländische ECE-Zulassung. Wie denn, bitte, ohne automatische Leuchtweitenregelung und Reinigungsanlage? Hauptsache, der Kunde glaubt solche Märchen – und bezahlt.
Die rechtlichen Folgen darf er dann alleine ausbaden, denn die Hersteller haben sich abgesichert: Auf der Rückseite des Target-Prospekts steht ganz klein der Hinweis, dass der Xenon-Umbau nur für Offroad- und Rallyezwecke gestattet ist. Also: Finger weg von solchem Bastelschrott, wenn Licht nicht zum Sicherheitsrisiko werden soll.