Elwood schrieb:Fauler Zauber ist das alles bestimmt nicht! Der liebe Herr Gesetzgeber hat Testzyklen vorgegeben, in denen genauestens festgelegt ist, wie das Fahrzeug zu 100% welche Abgaswerte bei bestimmten Betriebszuständen, bei bestimmten Fahrzuständen, unter vorgegebenen Umgebungsverhältnissen und nicht zuletzt in welcher Zeit erreichen muß. Das betrifft nicht nur das Abgasverhalten bei kaltem Motor sondern auch bei gewissen Geschwindigkeiten mit warmen Motor - aber eben nur auf dem Prüfstand unter genormten Prüfbedingungen.
Das ein derartiger Prüfzyklus nicht alle denkbar möglichen Umwelteinflüsse berücksichtigen kann (schon aufgrund der Kosten nicht) und somit nicht eins zu eins auf den alltäglichen Fahrbetrieb übertragen werden kann, muß hier wohl nicht extra erklärt werden.
Trotzdem (oder vielleicht auch gerade deswegen) werden derartige Prüfungen vom TÜV "knallhart" durchgeführt. Hätte mein CSi z. B. zum Erreichen der Kaltstartabgaswerte auch nur eine Sekunde länger gebraucht als in der Prüfnorm vorgegeben, wäre wohl erstmal Schluß gewesen.
Wie auch immer, der TÜV hat festgestellt, das EURO 2 erreicht wird und das KBA erstellt gerade die "Allgemeine Betriebserlaubnis" - ich hoffe, dass das bis zum Ende der 49. KW über die Bühne gegangen ist.
Mike schrieb:Die (angeblich) zu hohen Kosten halte ich persönlich eher für einen Vorwand, die Produktion einstellen zu können ohne dabei das Gesicht zu verlieren, besonders, wenn ich an das 8er-Cabrio und die Entwicklungskosten dafür denke - und dann ist das ganze Projekt einfach gestorben (siehe hierzu
www.clube31.de/galerie/newview.php?zeile...e/Mobile%20Tradition
).
Ich habe die Bilder in Essen auf der Techno-Classica geschossen und regelrecht weiche Knie gehabt.
Der Wagen war bis ins kleinste Detail fertig konstruiert, inkl. voll funktionsfähigem elektr. Verdeck und speziellen Schaltern dafür mit entsprechender Symbolik in der Mittelkonsole.
Wo wir gerade beim Thema Cabrio sind - wenn Du Deine 8er-Seite (mein Kompliment dafür!!) mit Bildern davon bestücken möchtest, dann schick mir mal ne Mail und ich sende sie Dir zu.
Guenther P schrieb:Also, es geht schonmal damit los, das die Werkstatt eine anerkannte AU-Werkstatt sein sollte - die dürfen nämlich mit ihrem speziellen "anerkannte AU-Werkstatt"-Stempel und ihrem Firmenstempel das Formular für das Finanzamt abstempeln.
Eine Werkstatt ohne AU-zertifizierung (und somit auch ohne speziellem "anerkannte AU-Werkstatt-Stempel") kann ebenso den Einbau vornehmen, ebenso der do-it-yourself-man.
Dann muß aber von einer AU-Werkstatt oder von einer Prüfbehörde der Einbau und die ordnungsgemäße Funktion des Umrüstsatzes durch ausfüllen und abstempeln des Formblattes bescheinigt werden.
Der Umrüstsatz
muß nicht in die Papiere eingetragen werden.
Der Umrüstsatz
sollte aber in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, wenn man in den Genuß der Kfz-Steuerermäßigung kommen will.
Und damit das Finanzamt auch glaubt, das das betreffende Fahrzeug die EURO2 erfüllt, muß die Zulassungsstelle es von dem Einbau in Kenntnis setzten.
Dafür wird das abgestempelte Formular zur Zulassungsstelle gebracht. Die Leute wollen diesen "anerkannte AU-Werkstatt"-Stempel sehen, damit sie auch sichergehen können, dass hier keine Mogelei im Spiel ist.
In Kfz-Brief und -Schein wird unter Ziffer 1 "Schadstoffarm EURO2 - 25" und unter Ziffer 33 den Umrüstsatz eingetragen und anschl. das Finanzamt benachrichtigt.
Von dem Moment, in dem der Umrüstsatz eingetragen ist, ist er Bestandteil des Fahrzeuges.
Wird er wieder ausgebaut, muß die Demontage ebenfalls wieder bescheinigt und aus den Fahrzeugpapieren ausgetragen werden.
Wird der Umrüstsatz ausgebaut ohne die Fahrzeugpapiere entsprechend zu ändern oder lässt sich eine AU-Werkstatt dazu überreden, erlischt sofort die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Fliegt soetwas auf, ist die AU-Werkstatt garantiert und mindestens ihre AU-zertifizierung los (mal ganz abgesehen von Urkundenfälschung, Beihilfe zur Steuerhinterziehung ... ). Hierzu sei nebenbei bemerkt, das die für mich zuständige Zulassungsstelle das nun schon mehrfach erwähnte, von einer zertifizierten AU-Werkstatt abgestempelte Formblatt einbehalten und zu den Akten gelegt hat, als ich meinen Z1 auf EURO 2 umgerüstet habe.
Und auch der Fahrzeughalter wird wahrscheinlich eine Menge Ärger bekommen: keine Betriebserlaubnis = Punkte in Flensburg + Bußgeld, Steuerhinterziehung ...
Ich bin selber auch ein Originalitäts-Fan (auch wenn ich Fahrzeuge wie z. B. den CSi vom Pusches oder den hier
www.7er-forum.com/forum/viewthread.php?tid=20370
immer mit leuchtenden Augen ansehe) - aber mehr an Steuern bezahlen als unbedingt nötig??
Man kann es auch übertreiben!
Kaum einer, der einen CSi nicht bis ins Detail kennt, wird diesen Umrüstsatz als "ist ja nicht original BMW" identifizieren. Ich werde, wenn meine Digicam aus der Rep. zurück ist, Bilder einstellen.
Bis die Tage mal