Du bleibst nicht auf den Gebühren sitzen, wenn du dich mit dem Käufer über Ebay einigst. Die Geschichte mit dem Sohn oder der Tochter wird immer sehr gern erzählt, hatte ich beim Verkauf meines Motorrads damals auch. Angeblich hatte die Tochter 20000 € anstelle von 2000 Euro eingegegeben. Du kannst dich immer auf geltendes Recht berufen und Urteile anführen, in denen dem Verkäufer dann um die 25 % des Verkaufspreises als Abfindung zugesprochen wurden. Dieser Wert ist heute absolut üblich und wenn du einen Anwalt konsultieren solltest, bekommst du auf jeden Fall das Recht zugesprochen. Ich hatte damals mit dem Spassbieter verhandelt und ihm 5% des Kaufpreises angeboten. Darauf ist er nach einigen Beispielfällen auch eingegangen, ansonsten wäre ich zum Anwalt, da das ewige Warten und so ziemlich nervig ist. Des Weiteren musste ich die Garage räumen, so dass ich auch hier noch auf zusätzlichen Kosten sitzen geblieben wäre.