Hi xmatzerx
Danke für die Blumen :-)
Ursprünglich hatte ich so eine Chinakiste, die kein Blanking (dimmen der einzelnen Laser) zugelassen hat. Also nur an oder aus. Deswegen habe ich aus dem Gehäuse alles rausgerupft. Das Gehäuse ist Massiv Alu und blieb bestehen. Nun habe ich einen der hochwertigsten Scanner von Generals Scanning eingesetzt, der 50000 Punkte in der Sekunde anfahren kann und 3 Dimmbare Laser (RGB) von der Firma Medialas. Wenn alles komplett ist wird der Hauptprojektor eine Gesamtleistung von 1550mW haben, also 1,55W Leistung. Da ist die dimmfähigkeit natürlich enorm wichtig, um die Leistung in kleineren Locations runterregeln zu können.
Desweiteren lassen sich die Farben viel schöner mit analogen Lasern mischen. TTL (An/Aus) läßt nur ein begrnztes Farbspektrum zu.
Rot = Rot
Blau = Blau
Grün = Grün
Rot + Blau = Lila
Rot + Grün = Gelb
Brau + Grün = Türkis
Rot + Grün + Blau = im Idealfall Weis
Nimmt man beispielsweise
100% rot + 50 % grün dann bekommt man ein orange
oder
50/ rot und 25& grün ein dunkleres orange.
Bei der Software bin ich noch am probieren. Die einfachst zu bedienende ist von Medialas Mamba Black. Damit lassen sich in kurzer Zeit sehr ansehnliche Ergebnisse produzieren und sie ist sehr günstig.
Ich habe jetzt noch HE-Laserscan dazugekauft. Diese Software ist sehr viel komplizierter, aber dafür die Möglichkeiten umso umfangreicher. Welche ich im Endeffekt benutzen werde, weiß ich noch nicht.
Man muß dazusagen, daß solche Software im Profibereich weit über 8000€ kosten kann.
Für den Einsatz von Lasern >5mW im öffentlichen Bereich (Bars) gelten sehr strenge Bestimmungen. Dazu zählen:
- Betrieb nur im Beisein eines Laserschutzbeauftragten
- Montagehöhe mindestens 2,7m
- Bei fester Montage einmalige Abnahme durch den TÜV
- Ansonsten vor jeder Inbetriebnahme Abnahme durch den TÜV
- Installation von Notausschalter
- Einsatz von Safty (Verhindert, daß der Strahl stehenbleibt, wenn ein Scanner ausfällt
- Und natürlich die Begrenzung der Leistung, die das Auge treffen kann.
Zu guter letzt ist der Betreiber/Veranstalter für jeglichen Schaden, der durch den Einsatz des Lasers zustande kommt haftbar.
Wenn der Laser mit seinen Strahlen über den 2,7m bleibt, dann kannst du natürlich mit weitaus höheren Leistungen rumfeuern. Aber auch solch eine Anlage muß im öffentlichen Bereich vom TÜV abgenommen werden.
Klaus