Fakt ist, dass ab 1.3. nur noch die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) gelten soll. Da aber noch lange nicht alle Zulassungsstellen das System umgestellt haben ist es zur Zeit erforderlich, dass Deckungskarten durch den Versicherer, Agenten oder Makler online beantragt werden müssen, damit die Codenummer erzeugt wird. Diese Codenummer wird dann übergangsweise in die "Papierkarte" eingedruckt, bis das System ausschließlich auf Basis des Codes funktioniert.
Der einzige Vorteil ist, dass die Ämter nun eine Deckungskarte, welche per Fax oder eMail versendet wird, auch anerkennen. Warten wir mal ab, wie sich dieses System weiter entwickelt.
Vorhandene Deckungskarten ohne eVB Code können getrost vernichtet werden, damit wird man kein Fahrzeug mehr zugelasen bekommen.
Was auf jeden Fall vom Tisch ist ist eine mögliche Rückdatierung der Deckungskarten. Wenn also jemand mal seinen Versicherungsschutz z. B. wegen Nichtzahlung der Prämie verloren hat, kann eine eVB erst an dem Tag wieder gelten, wenn sie erzeugt wird.
Damit hat er auf jeden Fall einen nicht versicherten Zeitraum - und dafür wird unser Staat mit Sicherheit Gebühren oder Strafen erheben, denn der nicht versicherte Zeitraum stellt einen Verstoß gegen das getlende Pflichtversicherungsgesetz da.
Gruß Rainer