Eine kaputte Scheibe zu ersetzen beinhaltet u. a.:
- neue Scheibe einsetzen/einbauen
- geklebter Innenspiegel ersetzen/anbringen
- geklebte Antennen ersetzen/anbringen (z. B. GPS-Antenne beim 3er)
- Vignette ersetzen
Von der Gesamtsumme wird dann die SB abgezogen.
Wenn der Glaser nur die Scheibe einreicht, kann man selbst die restlichen Positionen nachreichen (am Besten mit Schadensformular einreichen).
Vorsicht:
Auch die Versicherungen denken langsam mit.
Wer zu jedem Jahresende einen Glasbruch mit Vignette einreicht, fällt auf.
Auch fällt die Montage eines geklebten Innenspiegel auf, wenn dieser nicht vorhanden ist/war.
Die Versicherung behält sich IMMER das Recht vor, den Schaden persönlich zu begutachten.
Und das macht sie mittlerweile, wenn sie (berechtigte) Zweifel hat.
Das spart mittlerweile jede Menge Geld.
Eingedeutschtes Versicherungs-Kauderwelsch:
Wenn die Folgeschäden im direkten Zusammenhang mit dem Hauptschaden stehen, gilt dies als EIN Schadensfall.
Eine Scheibe läßt sich ohne Vignette eben nicht wechseln, daher EINE Gesamtsumme.
Hingegen müssen mehrere Schäden mit derselben Ursache nicht zwangsläufig als EIN Schaden zu erklären sein.
z. B. Steinschlag, der Schäden im Scheinwerferglas und im Lack verursacht, sind versicherungstechnisch ZWEI Schäden:
- Scheinwerfer = Glasbruch -> Teilkasko
- Lackschaden = Sonstiges -> Vollkasko (sofern vorhanden)
So die eigenen Erfahrungen.