Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb

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Mike1 antwortete auf das Thema: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb

Blöd ist in dem Zusammenhang auch, daß man mit Winterreifen mündig genug zu sein scheint, Aufkleber lesen zu können, mit Sommerreifen aber nicht.
Man versuche nur mal ein Auto zu tunen, so daß die neue Höchstgeschwindigkeit über 300 km/h liegt. Da es im Beamtenstaat nichts schnelleres als Y geben darf, wird man dann, was Gutachten und Abnahmen angeht, zu Tode reguliert.

...Mike

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#40906

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Hadjian antwortete auf das Thema: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb

Danke! Ich verzichte! :mrgreen-angel:

:toothbrush: Amin :toothbrush:

PS: läuft doch dann unter "Ordnungswiedrigkeit", oder? 20Euro???

www.smilies.4-user.de/include/Berufe/smilie_be_077.gif
_____Gruß_____
:toothbrush: Amin :toothbrush:
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#40904

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Schnarri antwortete auf das Thema: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb


Wenn sie ihn selbst reingeklebt haben schon. Dann pappt er nämlich entweder mitten aufm Lenkrad oder gleich mitten aufm Tacho...

Seht's einfach sportlich: Günstige SR, VR- oder HR-Reifen=Aufkleberpflicht, aber ein paar hundert Euro gespart. Und bei jedem Anblick des Aufklebers wird man an die gesparte Kohle erinnert! :mrgreen:

DON'T PANIC!
#40901

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skab antwortete auf das Thema: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb

Die registrieren aber auch nicht den Aufkleber... :roll:
#40900

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Schnarri antwortete auf das Thema: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb

Genau. Das LIMIT kann ja jeder ausschalten. Einmal Fahrerwechsel und weg isses. Und dann: "Ooooh, das hab ich ja völlig vergessen wieder einzuschalten..."
Geschätzte 99% aller deutschen Autofahrer sind ja schon mit der Bedienung ihrer Nebelschlussleuchte bzw. der Wahrnehmung der zugehörigen Kontrollleuchte völlig überfordert.

DON'T PANIC!
#40892

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pfaelzer antwortete auf das Thema: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb

Die Logik wurde hier nicht angesprochen.
Es ging hier vielmehr um die rechtliche Betrachtung:
"Kein Aufkleber = Ticket fällig".

Für die eigene Sicherheit sind die kleinen Helferlein allemal sinnvoller.

 
Gruß Mike.
#40887

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skab antwortete auf das Thema: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb

Das ist nun wirklich affig. Ein lautes Pling oder gar elektronische Begrenzung sind also schlechter als ein Driss-Aufkleber, auf den eh niemand schaut?

Was ist bei anderen BMWs, z.B. bei meinem E38? Wenn ich vor der Kontrolle schnell per Blinkertaster das "LIMIT 210" auf den BC im Cockpit klicke? Dann ist die Zahl sichtbar im Blickfeld des Fahrers (beim E31-BC ja nicht wirklich). Sollte eigentlich reichen. Darf ich nur nicht vergessen 8)
#40793

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jensemann antwortete auf das Thema: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb

jupp :top: :top:

Gruss Jens :uah:
#40379

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M6Achim antwortete auf das Thema: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb

:top: so isses Mike.

Achim

Gruß Achim
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#40367

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pfaelzer antwortete auf das Thema: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb

Also ich merke schon, hier gehts doch nicht so "dibbelschisserisch" zu, wie bei unserem Refienhändler um die Ecke.
Der behauptet nämlich steif und fest: bei M+S-Reifen ist immer ein Aufkleber erforderlich.

Um mal Klarheit in die Sache zu bringen.
Der Paragraph sagt aus, dass nur Reifen montiert werden dürfen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit über der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs liegt.
Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit läßt sich im Fahrzeugschein nachlesen.
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um "normale" oder M+S-Reifen handelt.
(damit sollte die Frage hinsichtlich des Aufklebers beantwortet sein: Er ist in diesem Falle also nicht erforderlich).
Nun räumt der Gesetzgeber da eine Ausnahme ein:
Man darf Reifen montieren, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der bauartbedingten Höchstgeschindigkeit liegt. Dies beschränkt sich allerdings nur auf M+S-Reifen (Winterreifen).
Dann ist der Aufkleber im Sichtfeld erforderlich.
Somit ist es also nicht zulässig, "normale" Reifen zu montieren, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit liegt, auch dann nicht, wenn ein Aufkleber angebracht ist.

Akkustische Signalgeber, die beim Überschreiten einer bestimmten Geschwindigkeit reagieren, und auch ein Geschwindigkeitsbegrenzer (z. B. bei Mercedes) befreien nicht von der Pflicht des Aufklebers.

(mann, was für 'ne gequirrlte Bürokratensch...)

 
Gruß Mike.
#40360

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Rainer H antwortete auf das Thema: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb

Doch!!!
Angegeben mit 236Km/h + Toleranz benötigt er laut Schein W Reifen
also bei V Winterreifen brauche ich den Kleber , meinte jedenfalls
der Tüv Jogi , Er akzeptierte aber das der Kleber im
Aschenbecher liegt :lol:

<Spielsachen>
#40359

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M6Achim antwortete auf das Thema: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb


Im 8er vielleicht,beim 3er brauchst doch keinen wenn nicht grad ein Chip verbaut ist und er dadurch V-max offen ist oder?. :harhar:

Achim

Gruß Achim
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#40357

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Rainer H antwortete auf das Thema: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb

240 hab ich einen ,liegt im Aschenbecher bei meinem 328er
müßte ich auch eigentlich hinkleben!! :lol:

<Spielsachen>
#40347

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Hadjian antwortete auf das Thema: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb


Schei..!! :flop:

Ich mach mir trotzden keinen drauf! Außer ich fin einen der sagt" Max 270" :mrgreen:

:toothbrush: Amin :toothbrush:

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#40345

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Schnarri antwortete auf das Thema: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb


Ja.

DON'T PANIC!
#40344

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Hadjian antwortete auf das Thema: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb

Den Aufkleber fände ich zwar auch gut, aber brauchen wir den Aufkleber auch wenn wir das Limit im BC eingeschaltet haben, und somit auch einen "Hinweis" beim Überschreiten bekommen???

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#40337

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Mike1 antwortete auf das Thema: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb

Ich will Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex W! Allein wegen des Aufklebers: "Mit Winterreifen nicht schneller als 270" :mrgreen:

...Mike

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#40335

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M6Achim antwortete auf das Thema: Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb

Dann brauchst keinen Aufkleber,trifft ja dann Punkt2 zu. :harhar:

Gruß Achim

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#40330

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pfaelzer erstellte das Thema Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifenbetrieb

Frage an die Rechtsverdreher hier im Forum:

Auszug aus §36 Bereifung und Laufflächen (StVZO):

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen...
Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1.) die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2.) die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.


Das heißt also:
Wenn bei einem Kraftfahrzeug, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von beispielsweise 195km/h M+S-Reifen montiert werden, deren Höchstgeschwindigkeit bei 190km/h liegt, muss ein Schild mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (in diesem Beispiel "190") im Blickfeld angebracht werden.
Soweit so gut.
Was ist aber, wenn man bei besagtem Kraftfahrzeug M+S-Reifen montiert, deren Höchstgeschwindigkeit beispielsweise 210km/h betragen, also mehr, als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs.
Muss dann auch ein Schild angebracht werden?

Mir geht es hier nicht um Sinn/Unsinn, oder praktische Handhabung.
Es geht vielmehr um die rechtliche Grundlage.

 
Gruß Mike.
#40327

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