Hallo Leute,
ich habe mir am Freitag ein Fahrzeug gekauft, das seit 09/1997 vorübergehend stillgelegt ist. Die Stillegung wurde verlängert bis 03/1999.
Die aktuelle Gesetzeslage sagt folgendes:
StVZo $14 Absatz 2
Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 3 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und
kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.
wenn ich das richtig verstanden habe, bräuchte ich nur eine neue TÜV- und ASU-Bescheinigung um das Fahrzeug anzumelden. Fahrzeugbrief(BRD) und Abmeldebescheinigung habe ich vom Fahrzeug.
Oder wie versteht ihr den letzten Abschnitt von $14..?
Gruß Dirk