Ich will Dir ja nicht die Hoffnung nehmen.
Aber als Xenon vor deren Einführung/Zulassung in Deutschland ca. ein Jahr lang getestet wurde, wurden Fahrzeuge ohne automatische Leuchtweitenregulierung (ALR) und Scheinwerferreinigungsanlage (SRA) zu Testzwecken mit Xenon ausgerüstet.
Danach entschied man sich die Zulassung nur mit ALR und SRA zu genehmigen.
Für die Testfahrzeuge gibt es jedoch eine Besitzstandswahrung, sie dürfen somit weiterhin mit Xenon ohne ALR und SRA fahren, bedürfen jedoch diesem speziellen Gutachten, welches ausschließlich für diese Fahrzeuge erstellt wurde.
Die Gutachten geistern mittlerweile als Kopie in eBay & Co rum.
Die Eintragung muss auch nicht dem TÜV-Beamten standhalten, der läßt sich u. U. mit ein wenig Zuspruch überreden.
Die Eintragung muss vielmehr einem Gutachten standhalten.
Hierzu bedarf es schon mehr als nur ein "kannst Du mal schnell...".
Auch dem TÜV-Beamten Deines Vertrauens möchte ich nicht zunahe treten, aber der macht nur seinen Job.
Und wenn jemand wild mit Gesetzestexten wedelt, dann trägt er eben gegen Gebühr das gewünschte Teil ein.
Stellt sich die Eintragung im Nachhinein als fehlerhaft heraus, bekommst Du das Geld zur Eintragung vom TÜV auch nicht wieder.
Genau wie Deine 9,90 für das Gutachten.
Hier gehts in erster Linie ums Geschäft.
Daher rührt Hemicuda's Antwort.
Mein Informatione beruhen auf einem Gespräch mit einem Gutachter vom Kraftfahrlichttechnischen Institut (LTI) in Karlsruhe.
Wir hatten damals beim Erstellen eines Gutachtens für das Tagfahrlicht für den E31 sehr viel Zeit, um uns über solche Dinge zu unterhalten.
Achja, falls Du mal über eine Bauanleitung fällst, wie man aus einem alten Röhrenfernseher mit wenig Geld einen tollen Rückprojektionsfernseher mit einer Mega-Diagonale bauen kann, das Geld kannst Du Dir sparen.
Ich kann Dir die Anleitung gerne zuschicken.
Sie ist aber noch nicht mal das Papier wert, auf das die dann ausgedruckt werden soll.