Nebelscheinwerfer an = 10€

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higw65 antwortete auf das Thema: Nebelscheinwerfer an = 10€

Ich könnte dazu ja jetzt ne Geschicht erzählen, aber...neeeeeeee 8)

P.S. Meine Ex ist auch blond...und bei den freundlichen Grün/Weissen Helfern... :wink:
#759

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Alv antwortete auf das Thema: Nebelscheinwerfer an = 10€

:top:
ich fasse es nicht,klasse ,echt klasse!
Sorry Gerald,aber das war einfach klasse was loni schrieb,sorry ,echt,aber ich kann es gar nicht fassen.
Haut rein! :lachen1:
#752

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Udo antwortete auf das Thema: Nebelscheinwerfer an = 10€

:many:

Udo aus dem Cuxland
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#737

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Anonym antwortete auf das Thema: Nebelscheinwerfer an = 10€

Wieso sollte Frau das nicht ausnützen, wenn es geht? So hab ich mir auch schon ne Menge Zeit, Geld und dreckige Hände gespart!!! Wenn die Männer immer meinen, sie müssten solchen armen Geschöpfen bei ALLEM helfen, dann sollen sie das auch bitte machen! :twisted: Ich gebe zu, dass ich nicht alles selbst schaffe, weil mir zum Teil wirklich die Kraft fehlt oder auch das Wissen. Wenn dies der Fall ist, dann bitte ich um Hilfe - ist ja wohl klar! Die Männer, die glauben, dass Frauen nicht einmal wissen für was ein Schraubenzieher (-dreher) gut ist - denen gehört rechts und links eine mitgegeben!

Wenn die grünen Jungs darauf anspringen, ist doch toll! Gerald, vielleicht erwischt du mal einen schwulen Polizisten, der auf dich steht, dann kannste dir das ja auch zu Gute kommen lassen!!! :mrgreen:
#736

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higw65 antwortete auf das Thema: Nebelscheinwerfer an = 10€

Jaja...behaupten immer, daß sie ja genauso gutsind wie Männer und dnene in nichts nachstehen, auch beim Autofahren nicht und wenn es dann mal um was geht, dann sind sie plötzlich Blond und völlig hilflos... :x
#735

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Anonym antwortete auf das Thema: Nebelscheinwerfer an = 10€

...hab ab jetzt immer eine blonde Perücke und zwei Apfelsinen dabei... :mrgreen:
#732

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Elwood antwortete auf das Thema: Nebelscheinwerfer an = 10€

Jaja, typisch Frau... meine liebe Frau macht sowas auch und hat dann auch noch Erfolg :twisted: ... Ich wünsche euch blonden liebreizenden Geschöpfen mal eine Frauenstreifen, hehe, mal sehen, ob es dann immer noch klappt.

Naja, im Ernst, bin halt nur neidisch. Wir Männer haben es halt schwerer in dieser Welt :wink:

Grüße

Elwood
#712

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Anonym antwortete auf das Thema: Nebelscheinwerfer an = 10€

Tzzz Tzzz tzzz! Ihr habt Probleme! Mich halten sie erst gar nicht mehr an! Ich fahr meistens mit Nebels! Als sie mich früher mal deswegen angehalten haben, schaute ich sie mit großen Augen an und dann ließen sie mich einfach weiter fahren, ohne Strafe oder Verwarnung! Man mus eben Frau und blond sein! Hat viele Vorteile!!!! :top:
#710

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TomS antwortete auf das Thema: Nebelscheinwerfer an = 10€

OK, besten Dank! Werd´s mir ausdrucken und ins Handschuhfach legen fürs nächste Mal - dann kann ich auch mal mit geballtem Wissen auftrumpfen! ;)

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#698

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higw65 antwortete auf das Thema: Nebelscheinwerfer an = 10€

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbarten Strecke halten kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,

außerhalb geschlossener Ortschaften

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnisbusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen ... 60 km/h,

für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.

Reicht Dir das als Aussage?
#695

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TomS antwortete auf das Thema: Nebelscheinwerfer an = 10€

Aber hey, seit wann wird denn sofort bezahlt ?!?

Hab natürlich eimerweise Überweisungsscheine und Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu liegen jetzt! Für 10€ können die ruhig etwas arbeiten und Berichte schreiben - in der Privatwirtschaft undenkbar, wäre nach 1 Mon pleite so eine Firma...

Mit den 50m war mir bekannt bei Nebelschluß, der Pol. meinte aber voller Überzeugung: hier ist Sichtweite über 50m -> also NSW aus! Was soll man da noch sagen!

btw. Es gab doch noch ein Passus -> ...die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50km/h... oder so?

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#688

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Udo antwortete auf das Thema: Nebelscheinwerfer an = 10€

:shock: :shock: :wink:

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#679

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higw65 antwortete auf das Thema: Nebelscheinwerfer an = 10€

Die coolen Jungs mit standlicht und Nebelscheinwerfern kenne ich auch zu genüge.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2 a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelbrote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.

Eigentlich eine Auslegungssache. Ich hätte es drauf ankommen lassen, wenn um die Zahlung geht und um die Ortschaften rum die Sicht stark beeinträchtigt war. Die 50m-Regel bei Nebel gilt übrigens NUR für die Nebelschlussleuchte! Nicht für die Nebelscheinwerfer. Dort wird nur von erheblicher Behinderung gesprochen!
#672

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TomS antwortete auf das Thema: Nebelscheinwerfer an = 10€

Äh, vergessen zu sagen - war mit Mörci unterwegs (akt. C-Klasse). 8er ist doch schon ne Weile im Winterschlaf!

Hab früher auch regelmäßig 10DM geblecht weil mit Standlicht und Nebels rumgefahren - fand ich cool damals, naja...

Wieso verdoppelt? Haben wie überall anders auch einfach ein € Zeichen hintergemalt!

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Doc Brown antwortete auf das Thema: Nebelscheinwerfer an = 10€

Nur mal so am Rande:
Ich hätte nicht gedacht, dass die Cops das beim Achter mit den Nablern rallen, da diese ja mit in den Klappscheinwerfern sind. Ansonsten erkennt man ja die "Nebler-Fahrer" an dem hellen Licht unterhalb des Abblendlichtes.

Naja, wieder eine Hoffnung weniger. ;)

Viele Grüße, Doc

EDIT: Moment mal - 10 Euronen wollen die jetzt für eingeschaltete Nebler haben? Haben die verdoppelt? Ich hab in Hamburg mit dem E46 mal 10 DM gelascht... ist auch noch gar nicht so lange her, meine ich...

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#666

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TomS erstellte das Thema Nebelscheinwerfer an = 10€

Also ich wurde letztes Wochenende 3 (in Worten: drei) mal angehalten weil ich Nebelscheinwerfer anhatte! Landstraße -> fetter Nebel, schlechte Sicht usw. , dann hinein in die Ortschaft und schon standen die Grünröcke!

Dem ersten wollt ich noch erklären das überalle dichter Nebel ist, aber Polizist: Hier in der Ortschaft kann man über 50m weit gucken=Nebels aus!= 10€

War ich sauer!!!

Beim zweiten Mal hab ich gesagt ich wüßte gar nicht wo der Hebel ist für Nebel und beim dritten das ich gar keine Nebels habe - da war mir auch schon alles egal!

Muß man tatsächlich ständig eine Hand am NSW haben und an/ausmachen bei jedem Nest mit mehr als 1,5 Häusern oder wie??? Hab ja das Gefühl das die extra stehen wenns neblig ist weil keiner die ausmacht im Ort!

Kennt sich da jemand aus bei solchen Sachen???

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650Ci SMG
#665

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