CSi bei eBay

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Markus antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

Hallo Günther,

sorry, das raußkopieren geht wohl nicht. Also es gibt da wenn du nach 8er
BMW´s unter Gebrauchtwagen suchst einen schwarzen CSI mit nur 46´km. der kostet allerdings auch 39.000 Euros.

Für nen guten Preis kannst du meinen haben (schau mal unter markus in der Autogalerie), aber eigentlich gebe ich ihn gar nicht her.

ciao

Markus

Aus Freude am Sparen !!!
#5939

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Guest antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

Ein interessanter 840 er gibt es auch für 27990
#5937

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Guenther P antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

Tut mir leid Markus,
mit dem Link kann ich nichts anfangen.
Welches Auto von der BMW-Datenbank meinst du ?
#5935

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Markus antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

Hallo Günther,

wie schon erwähnt, so ein Auto muß man vor Ort sehen. Ohne Probefahrt
macht ein Kauf keinen Sinn. Vom Preis könnte er so 2-3`Euronen billiger sein, aber er hat ja echt wenig Kilometer.
Die Vorbesitzer würden mich nicht stören, wenn alles scheckheftgepflegt ist.

Ansonsten kauf doch den hier :

ecom.bmwgroup.com/DE-GAHP/UVMBMW/de/page...dex.jsp?process=uvse

ciao

Markus

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#5934

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Guenther P antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

Hallo,
nochmal auf den Wagen zurückzukommen,
ich könnte ihn immer noch kaufen,da sich der Auktionsgewinner
nicht meldet.
Wieviel würdet Ihr für den bezahlen,angenommen er ist so
wie beschrieben.
Positiv finde ich,dass er noch unter 100.000 km hat.
Negativ: 3 Vorbesitzer
Bitte helft mir,da ich echt nicht weiss,ob und was ich zahlen
soll.
Danke
#5933

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higw65 antwortete auf das Thema: CSi bei eBay


Das machst Du?...Viel Spass... :wink:
#5551

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Pusches antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

Was müh ich mich hier eigentlich fast jeden abend ab Schreibfehler zu korrigieren. :roll:
Das werd ich mir in Zukunft sparen .... :wink:
#5539

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Anonym antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

spuer, wstute minee Winikekegt ncoh gaar nhcit!

Dkane für den Tip! :grin: :grin: :grin:
Mhiceal
#5538

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frankste antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

Gierhn lesit kniee ezineneln Bhucsabten.

Es ist nchit witihcg, in wlecehr Rneflogheie die
Bstachuebn in eneim Wort snid, das
ezniige was wcthiig ist, ist, dsas der estre und der
leztte Bstabchue an der ritihcegn
Pstoiion snid.

Der Rset knan ein ttoaelr Bsinöldn sien, tedztorm knan
man ihn onhe Pemoblre lseen.
Das ist so, wiel wir nciht jeedn Bstachuebn enzelin
leesn, snderon das Wrot als gseatems.

Ehct ksras! Das ghet wicklirh!
#5537

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Alv antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

ich hab Euch lieb,um es mir Rainer H ´s und NENA´s Worten zu sagen.
Meine Lehrer waren damals noch nicht so weit wie ich in Rechtschreibung,
deshalb immer diese extrem guten Noten in Deutsch.
Ich frag mich nur warum ich in Englisch nie so probleme hatte,immer nur in Deutsch,is aber auch ne komplizierte Sprache.
Und jetzt fragt auch keiner mehr danach,versuch aber trotzdem mich an die Allgemeinheit anzupassen,auch wenns nicht immer leicht ist :grinsen1:
#5532

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Rainer H antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

Rechtschreibung :!: :?:
was ist Das :?: :!: :?:

<Spielsachen>
#5501

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higw65 antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

MIr gefällt die neue Rechtschreibung auch nicht...hatte immer schon meine Eigene...haben die Lehrer nur nie verstanden... :wink:
#5498

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Rainer O antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

Alv, es ist, wie Du siehst, sicher machbar, noch mehr Kommas unterzubringen, als Du, vor allem, wenn man nach der alten Rechtschreibung schreibt, wo noch mehr Kommas erlaubt waren, als nach der neuen, die mir übrigens, wenn ich das mal so sagen darf, überhaupt nicht gefällt. :shock: :mrgreen:

Gruß
Rainer
#5497

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Schnarri antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

Wären bei Pusches dann so ca. 20 Euro pro Kilo Fahrzeuggewicht... :lol: :lol: :lol:

DON'T PANIC!
#5496

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Alv antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

50tsd Euro :lachen1:
#5494

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Pusches antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

Wenn du nen CSI hast sind die Sitze auf jeden Fall ein Grund.
Der CSI will gefahren werden. :Drv1:
Alleine der Sound vom Motor schreit dir in die Ohren , geb Gas, :Drv1: geb Gas :Drv1: ......
....und wenn dann die erste enge Kurve kommt und du nicht an der Scheibe kleben oder das Lenkrad samt Schaltknüppel abreissen willst, dann ist es besser du hast Sportsitze die Seitenhalt geben.

aaaahhhh ich meld meinen doch nicht über winter ab .... :o)
... ich brings nicht übers Herz. :Drv: ...wrummmmmm...

wenn die Kiste für 30T Euro weggeht, verkauf ich meinen auch !
Was krieg ich dann für meinen ? 50T´ ?
#5492

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Alv antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

Also ich,ich red von mir,nicht weil ich sie drinn habe,nein,sondern weil es für mich damals schon kaufentscheidend war,würd keinen ohne Sportsitze kaufen.Die gefallen mir einfach nicht,ist aber geschmackssache.
Ist aber wie immer Geschmackssache.
Alv

Wer schafft es in einem Satz mehr Kommas einzubringen,wie ich im ersten Satz? :lachen1:
#5484

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higw65 antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

Schaun wir mal...ich würde ihn mir vorher auf jeden Fall auch anschauen, wenn ich Interesse hätte. Nie einfach nur so mitbieten (es soll allerdingss wirklich solche Leute geben!). Dann bei Interesse sich selbst eine Grenze setzen und mitbieten.
Solange man seine selbstgesetzte Grenze nicht überschreitet, kann eigentlich nichts passieren. Es taucht bestimmt noch mal einer in der Form auf.

P.S: Die Sitze wären für mich kein Grund... 8)
#5480

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E8V12 antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

Ich denke der geht so um die 30Tau.Euro weg. Wenn wirklich gut gepflegt und Technisch in Ordnung ? :shock:
#5478

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Pusches antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

Das ist die Sache mit dem Fernabsatztgesetz, wo alle bei Ebay meinen sie könnten sich mit Sprüchen wie "Verkaufe als Bastlerfahrzeug", jegliche "Garantie und Rückgabe ist ausgeschlossen"oder "Advokat ist Anwalts Liebling" aus der Affäre ziehen zu wollen.

Hier mal ein Text der die Sache gut erklärt.

Was sind meine Rechte?

Bei einem Fernabsatzgeschäft können Sie sich auch nach Vertragsschluss einfach wieder vom Vertrag lösen, ohne dass Sie einen besonderen Grund hierfür haben müssen. Hierzu stehen Ihnen Widerrufs- und Rückgaberecht zur Seite.

Normalerweise sind Sie bei einem Vertragsschluss im Ladengeschäft in dem Moment, in dem Sie die Unterschrift unter das Vertragsformular oder die Ware an der Kasse vorlegen, zur Zahlung und Mitnahme der erworbenen Sache verpflichtet. Nur unter besonderen Voraussetzungen ist es Ihnen möglich, von diesem Vertrag wieder Abstand nehmen zu können. In der Regel brauchen Sie für eine solche Rückabwicklung gute Gründe, etwa eine defekte Sache oder einen Fall arglistiger Täuschung.

Sie haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäftes die Möglichkeit, sich sehr viel einfacher wieder von dem Vertrag zu lösen, ohne die lästige Auseinandersetzung mit dem Verkäufer. Sie können Ihrem Geschäftspartner ohne Angabe eines Grundes entweder den Widerruf des Geschäftesabschlusses erklären oder ihm dies durch Rückgabe der Ware (z.B. indem sie dem Unternehmer die Ware zurücksenden) unmissverständlich zu Verstehen geben. Der Verkäufer muss im Falle des Widerrufs oder der Rückgabe die Ware entgegennehmen und Ihnen das Geld, und zwar regelmäßig ohne Abzug, zurück geben.

Wie übe ich meine Rechte aus?

Widerruf von Dienstleistungen:
Sie können den Fernabsatzvertrag über die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb einer Frist von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung und kann schriftlich per Brief, Fax oder Email erfolgen. In dem Widerrufsschreiben müssen Sie als Person, die den Widerruf erklärt, erkennbar sein und deutlich machen, welchen Vertrag Sie widerrufen.

Für die Wahrung der zweiwöchigen Frist reicht es aus, wenn Sie den Widerruf fristgerecht (d.h. innerhalb der zwei Wochen) absenden. Aber bedenken Sie, dass Sie im Zweifel die Beweislast dafür tragen, dass das Schreiben innerhalb der Frist abgesandt wurde. Also sollten Sie notfalls auf ein Einschreiben o.ä. zurückgreifen oder die Email zusammen mit einem Zeugen versenden.

Die Zwei-Wochen-Frist für den Widerruf beginnt für Sie bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Unternehmer Ihnen eine ordnungsgemäße Belehrung über Ihr Widerrufsrecht und den Fristbeginn zukommen lässt, sofern dieser Zeitpunkt noch vor dem Vertragsschluss liegt. Die weiteren Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Belehrung werden an späterer Stelle unter der Überschrift "Pflichten des Unternehmers" erläutert.

Wird Ihnen die Belehrung vom Unternehmer erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, beginnt die Frist mit dem Tag des Erhaltes der Belehrung, die Dauer der Frist verlängert sich aber von zwei Wochen auf einen Monat.

Rückgabe von Warenlieferungen

Wenn Sie einen Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Ware geschlossen haben, können Sie sich durch Rückgabe der Ware innerhalb der Widerrufsfrist von 2 Wochen wieder vom Vertragsschluss lösen. Die Rückgabe der Ware erfolgt durch einfache Rücksendung an den Unternehmer. Dieser ist verpflichtet, eine Rücksendeadresse anzugeben.

Der Beginn der Widerrufsfrist bei Warenlieferungen ist unterschiedlich. Er hängt davon ab, ob Sie zuerst vom Unternehmer über Ihre Rechte im Fernabsatzgeschäft belehrt wurden und anschließend die Ware erhalten haben, oder ob Sie erst die Ware erhalten haben und anschließend bzw. anlässlich dessen über Ihre Rechte belehrt wurden (z.B. erst bei Lieferung).

Wenn Sie erst die Ware erhalten haben und dann über Ihre Rechte belehrt wurden, beginnt die 2-wöchige Widerrufs- oder Rückgabefrist mit der Belehrung. Wenn Sie die Belehrung bereits vor Lieferung der Ware vom Unternehmer erhielten (z.B. bei Bestellung), beginnt die 2-wöchige Frist mit dem Tag, an dem Sie Ihre Ware erhalten. Für die Einhaltung der 2-Wochen-Frist genügt übrigens das rechtzeitige Absenden der Ware. Bewahren Sie also Ihren Versendebeleg gut auf. Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie die Verpackung und Versendung der zurückzugebenden Ware zusammen mit einem Zeugen vornehmen.

Wenn der Vertrag Warenlieferungen zum Inhalt hatte, die nicht per Postpaket versand werden können (mehr als 20 kg), haben Sie die Möglichkeit, durch ein schriftliches Rückgabeverlangen den Vertragsschluss zu widerrufen. In einem Rückgabeverlangen teilen Sie dem Unternehmer mit, dass Sie die Ware zurückgeben möchten. Aus dem schriftlichen Rückgabeverlangen müssen Sie als Absender und der Vertrag, der rückgängig gemacht werden soll, deutlich hervorgehen.
#5477

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Guest antwortete auf das Thema: CSi bei eBay


Also ich würde da auf keinen fall mitbieten,
ohne das fahrzeug vorher begutachtet zu haben.
Ausserdem geht der preis kurz vor ende jedenfalls, meistens in unglaubliche höhen.

Für das geld findest du auf jeden fall den besseren CSI,
alleine die sitze wären für mich schon grund genug, um den nicht zu holen.
#5476

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Schnarri antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

Nein, musst Du nicht. Der Verkäufer ist für seine Artikelbeschreibung verantwortlich und hat dafür einzustehen. Ansonsten kannst Du vom geschlossenen Vertrag zurücktreten. (Artikel entsprach nicht der Beschreibung)

DON'T PANIC!
#5472

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Guenther P antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

Weiss jemand wie das rechlich ist ?
Angenommen ich ersteigere das Fahrzeug,
fahre hin und stelle fest,dass das Auto
nicht ganz dem entspricht,wie beschrieben.
Muss ich es trotzdem nehmen ?

Danke
#5469

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higw65 antwortete auf das Thema: CSi bei eBay

Die geschraubten BBS...
#5445

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Guest antwortete auf das Thema: CSi bei eBay


welche felgen waren jetzt SA,diese geschraubten BBS oder die CSI schaufelraddesign(oder M-Styling II?)
#5434

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e31 850 CSi.jpg