Wie tief darf mein 8ter sein ?

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Herrmi antwortete auf das Thema: Wie tief darf mein 8ter sein ?

Tief ist schön, zu tief wohl eher unpraktisch, aber das Ganze hat noch eine andere, nämlich die versicherungsrechtliche Seite.

Ich hab` mal Jemanden kennengelernt, der sein Fahrzeug extrem tief hatte.
Als er vor einem Berliner Kissen/ Temposchwelle fast bis zum Stillstand abgebremst hatte, um über das Hindernis zu "kriechen", fuhr ein anderes Fahrzeug auf.':shock:'

Es kam zur Klage und da das Fahrzeug so extrem tief war, argumentierte der Richter, das unter normalen Umständen, also bei regulärer Fahrzeughöhe, der Unfall wahrscheinlich nicht passiert wäre ':-('

Der Tieferlegungsfan hat dafür eine Teilschuld bekommen, nicht gut.:#-o:

Also, nicht ZU tief fliegen':Drv:'

Gruß, Herrmi

Es grüßt der Uwe
(William Bligh,
Käpt`n der Bounty ;-))
Im Winter fährt er nicht, der Achta,
Aber Spass bei'm anschau'n machta ! :grinsen1:
#217703

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Paulchen antwortete auf das Thema: Wie tief darf mein 8ter sein ?

Es gibt noch eine interessante Größe dabei, den Rampenwinkel. Je niedriger das Fahrzeug auf der Strasse kauert desto geringer dieser Winkel. Bei der Einfahrt in ein Parkhaus oder eine Tiefgarage kann es dann sein, dass der Unterboden sowie Fahrzeugteile des Antriebes aufsetzen und beschädigt werden. Kein schöner Gedanke.
#162145

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higw65 antwortete auf das Thema: Wie tief darf mein 8ter sein ?


Ob das bei einigen serienmäßigen Fahrzeugen überhaupt der Fall ist?...

Ach ja...das Kennzeichen muss auch eine bestimmte Höhe haben...wird aber beim 8er eigentlich immer eingehalten.
#5866

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Anonym antwortete auf das Thema: Wie tief darf mein 8ter sein ?

Wie ich gehört (besser gelesen :wink: ) habe, spielt auch die sogenannte "Spiegelkante" eine Rolle.

Die unterste Stelle, an der das Licht aus dem (Haupt)scheinwerfer austritt, nennt man Spiegelkante. Diese Kante darf dem Boden nicht näher kommen als 50cm.

Liegt die Spiegelkante tiefer, kann die Polizei das Fahrzeug stillegen!

War mir z.B. neu!

GMicha :shock:
#5831

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dilli antwortete auf das Thema: Wie tief darf mein 8ter sein ?

Die Idee ist doch schon alt. Aber wenn sich da mal Jemand ernsthaft ransetzen würde, wär das echt gut. Mein Auto ist auch tief. Aber noch im Verträglichen. Und ich glaube, das es keine Vorschriften zum Tieferlegen geben wird, weil dann ja auch alle Straßen und Schwellen und so weiter an 11cm angepaßt sein müßten. Ich kenne Schwellen, da würde ich nicht mal rüber kommen, wenn ich mir mein 8er hochlegen würde. Aber bei meinem Spoiler hat der Tüffer mir das auch gerade so eingetragen.

KING SIZE
#5250

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higw65 antwortete auf das Thema: Wie tief darf mein 8ter sein ?

ICh habe da eine Marktlücke entdecht...Navi-CD´s für tiefergelegte Fahrzeuge...

"Die von ihnen gewählte Route enthält Hindernisse"

"Das von Ihnen gewählte Ziel kann aufgrund von Bodenwellen nicht erreicht werden"

:wink:
#5236

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shneapfla antwortete auf das Thema: Wie tief darf mein 8ter sein ?

Hat wer vor einen "Ameisenkiller" aus seinem 8er zu machen??
Finde ich total "komisch", wenn ich irgendwelche Golf I sehe, die verzweifelt versuchen im Baby-Krabbel-Tempo über irgendwelche Fräskanten oder Asphaltschweller zu kriechen... :lol: :roll:

Grüße
shneapfla
[X] <- Nail here for a new monitor
#5225

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Schnarri antwortete auf das Thema: Wie tief darf mein 8ter sein ?

Wir haben doch für alles Vorschriften, Gesetze, Verordnungen...
Mir haben sie an meinem 3,0 Si mal den TÜV verweigert, weil meine Antenne in der Nacht zuvor abgebrochen wurde und der restliche Stummel eine angeblich zu scharfe Kante hatte.

DON'T PANIC!
#5222

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higw65 antwortete auf das Thema: Wie tief darf mein 8ter sein ?

Ist schon lange her, aber die wollten mir beim Golf mal einen Spoiler nciht eintragen, weil er keine 110mm hatte.

Was viele vergessn ist die Mindesthöhe des Kennzeichens. Da gibt es eine Vorschrift. Muss aber mal nachschauen wieviel es war.
#5213

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Pusches erstellte das Thema Wie tief darf mein 8ter sein ?

Zum Thema tief habe ich folgendes anzubieten.....

Ich geh mal davon aus, dass das auch für BMW gilt :wink:

Eine Frage, mit der schon viele konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU.

Manchem Tuning-Fan klappte die Kinnlade herunter, als bei "Alles VW" in Osnabrück am Beginn der letzten Saison Polizisten sieben Zentimeter hohe Holzklötzchen an Bindfäden unter dem Auto herzogen, um zu sehen, ob es irgendwo aneckt. "Ist das denn überhaupt rechtens?" fragten die verdutzten VW-Fahrer und warfen die Stirn in Falten. Gern klärte die Polizei auf und teilte mit, sie habe ihre Vorschriften und legte einige Fahrzeuge kurzerhand still - allerdings wegen anderer Umstände als der Tieferlegung. Die Frage lautet also: War dies Übereifer oder gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen rechtfertigen?

Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein. Also, alles klar? Noch nicht ganz!
Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts: Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema.

Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an.

Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig.

Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/Reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf-Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers.

Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.

Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.

Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen.
(Quelle : VW SPEED)
#5208

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