Da mein Anwalt diesen Fall rechtlich mittlerweile in Ordnung gebracht hat, kann ich mich jetzt zu diesem Thema äussern.
In der Tat hatte ich bei Ebay den Zuschlag auf diesen 8er, VIN: CC41250 erhalten.
Aber das Ganze der Reihe nach.
Bevor ich bei Ebay ein Gebot auf diesen 8er abgegeben habe, hatte ich mit dem Verkäufer mehrmals telefonisch sowie auch mehrmals per Email Kontakt. Dabei hat mir der Verkäufer unter anderem folgende Eigenschaften bestätigt:
- Unfallfreiheit
- Keine Fehlermeldung im BC Display
- Funktion aller elektrischen Helfer im Innenraum, insbesondere der Sitzverstellungen.
- Einen teilweisen nachlackierten, bis auf wenige kleine Kratzer einwandfreien Lack.
- Funktion des EDC Fahrwerkes.
- Keinerlei Flüssigkeitsverlust von Motor und Antriebsstrang.
Ein Teil der Bilder und Informationen hatte ich erst wenige Stunden vor Ablauf der Auktion erhalten, obwohl ich diese schon wesentlich früher angefordert hatte.
Mein ursprünglicher Plan war, nach Erhalt aller Informationen, den 8er vor Ablauf der Auktion zu besichtigen und erst dann zu ersteigern. Eine einfache Strecke von ca. 550 km nur aufs gerade wohl wollte ich mir ersparen. Durch den späten Eingang der letzten Informationen war eine Besichtigung vor Gebotsabgabe leider nicht mehr möglich.
Am Telefon machte der Verkäufer einen durchwegs seriösen Eindruck.
Am Palmsonntag wollte ich den 8er in Siegen abholen. Selbstverständlich habe ich vor der Geldübergabe erst einmal den Zustand des Wagens geprüft.
Was ich tatsächlich angetroffen habe, gibt der Besichtigungsbericht von gassias über den Zustand des 8ers auf der ersten Seite dieses Threads, sehr gut wieder.
Der Lack sah aus, als ob er viele Male mit viel zu wenig Wasser gewaschen wurde - voller Schlieren.
Hinzufügen kann man noch folgende Mängel im Innenraum:
- Elektrische Sitzhöhenverstellung von Fahrer und Beifahrersitz ohne Funktion.
- Rückenlehnen von Fahrer und Beifahrersitz lassen sich nicht umklappen.
- Heckrollo klemmt.
- BC 3 Fehlermeldungen in italienisch - die Anleitung zur Sprachumschaltung hatte ich leider nicht dabei, da ich nichts von diesen Fehlermeldungen wusste.
- Fahrtrichtungsanzeiger ohne Funktion - laut Verkäufer erst am Besichtigungstag, bei meiner Probefahrt aufgetreten.
Apropos Probefahrt.
Die Vorderachse war bei jeder Unebenheit auf der Strasse, sowie bei jedem Lastwechsel lautstark am Klappern und am Schlagen. Ein Unterschied im Fahrverhaltens des EDC Fahrwerkes war beim Wechsel von “Komfort” auf “Sport” nicht feststellbar.
Der 8er war in einer Halle abgestellt, in welcher sich auch eine Hebebühne befand. Diese durfte nicht benutzt werden. Als Begründung wurde angeführt, dass 2-3 andere Autos hätten rangiert werden müssen. So war es nicht möglich, die Vorderachse in Augenschein zu nehmen.
Ausserdem war das Serviceheft "auffällig" - der Übergabeeintrag, die Einfahrkontrolle sowie die ersten 3-4 Serviceeinträge waren mit dem gleichen Stempel, und der gleichen Unterschrift versehen. Zudem wurde dafür augenscheinlich noch der gleiche Kugelschreiber verwendet. Zwischen den Einträgen sind vom angegebenen Datum her einige Jahre Unterschied.
Der Verkäufer entschuldigte die vielen Mängel damit, dass er sich mit Autos nicht auskennen würde.
Durch die Summe dieser Mängel bin ich noch vor Ort vom Kauf zurückgetreten. Begründung: der Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab.
Mit ein paar von der Beschreibung abweichenden Punkten hatte ich gerechnet, aber nicht mit dieser langen Liste von Mängeln. Einige davon wurden vom Verkäufer vor dem Kauf zudem explizit ausgeschlossen.
Der Verkäufer zeigte Verständnis und war mit dem Rücktritt vom Kauf einverstanden. Das wurde auch per Handschlag bestätigt. Also ein mündlicher Vertrag geschlossen.
Für mich war damit dieses Thema abgeschlossen, auch wenn ein ganzer Sonntag und etwas Geld für die Bahnfahrt verschwendet wurden.
Doch dann kam das Nachspiel!
Auf der Rückfahrt, es war ungefähr eine halbe Stunde vergangen, erhielt ich eine SMS vom Verkäufer. Sinngemäss sah der Verkäufer jetzt doch keinen Grund mehr, wieso ich vom Kauf zurückgetreten bin. Der Wagen würde doch den in der Beschreibung zugesicherten Eigenschaften entsprechen und er möchte von mir, dass ich den Wagen unverzüglich bezahle und mitnehme oder Schadenersatz leiste. In meiner Antwort SMS erinnerte ich den Verkäufer an unsere Rückabwicklung und sein darauf gegebenes Wort. In einer weiteren SMS drohte mir der Verkäufer mit Schadenersatzforderung und Anwalt. Am darauffolgenden Tag erhielt ich eine weitere Nachricht mit gleichlautendem Inhalt.
Damit war für mich die Grenze des Erträglichen endgültig überschritten. Jetzt ging ich zu meinem Anwalt. Dieser setze ein aussagefähiges Schreiben auf und sendete es an die Besitzerin des Ebay Accounts, über welchen der 8er verkauft wurde. Die Besitzerin des Ebay Accounts und der mir gegenüber als Verkäufer aufgetretene Mann dürften zwei verschiedene Personen sein.
Zwischenzeitlich wurde der 8er von einem gewerblichen Anbieter aus Siegen bei mobile angeboten. Die im Impressum dieser Firma als “vertretungsberechtigt” angegebene Person war, mit der schon mir gegenüber als Verkäufer aufgetretenen Person identisch.
Mit Ablauf der von meinem Anwalt gesetzten Frist, am 21. April wurde vom Ebay Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufes bei Ebay eingeleitet und in der Folge von mir bestätigt. Der 8er ist in etwa zeitgleich aus mobile verschwunden…