Dusel gehabt --> Radar in BRD

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horke antwortete auf das Thema: Dusel gehabt --> Radar in BRD


Also - vorweg, ich gönn Dir das Führen eines 8er - jederzeit

trotzdem das ABER.

Ein Deutscher im Ausland muß doch eigentlich genauso behandelt werden wie der Deutsche, der in Deutschland lebt.
D.h. Du darfst in Deutschland (denke sogar, daß sie das auf die EU beziehen könnte) in dieser Zeit kein Auto führen. Kommt aber drauf an, ob es ein Fahrverbot ist oder ein Führerscheinentzug.

Der Richterspruch bezog sich auf einen Schweizer, der mit schweizer Führerschein in Deutschland unterwegs war. Von daher ist die Frage, ob das auch 1:1 auch für einen Deutschen gilt.

Im Zweifelsfalle mußt Du schauen, ob es eine Übereinkunft der Schweiz mit Deutschland gibt jeweils wechselseitig die Verkehrsstrafen anzuerkennen, wenn nicht, bist Du fein raus - fährst halt das Vierteljahr nur in der Schweiz und läßt in Deustchland einen fahren :mrgreen-angel:

P.S. es heißt übrigens schon seit über 15 Jahren nicht mehr BRD ...scheinbar bist du nicht sooft aus der Schweiz rausgekommen in letzter Zeit ... kannst die 3 Monate also verschmerzen ;-)

Alpina B12 Coupe 5.0 Nr. 66
#84210

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Motzi antwortete auf das Thema: Dusel gehabt --> Radar in BRD

Also Deinen Lappen brauchts Du in Deutschland nicht abzugeben, wohl mußt Du Dir hier aber das Fahrverbot eintragen lassen, denn deinen schweizer FS können Dir die Deutschen nicht entziehen, außerhalb von Deutschland hat das Fahrverbot keine Wirkung.
Aber paß auf, wenn Du die Eintragung vornehmen läßt. Auf keinen Fall selbst zur zuständigen Stelle in Deutschland fahren und dann wieder nach Hause. Denn dann fährts Du auf dem Rückweg ohne Fahrerlaubnis und hast Dich gleich wieder strafbar gemacht.

:winken:

James, heute nehmen wir den Zwölfspänner!
#84209

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Volkmen antwortete auf das Thema: Dusel gehabt --> Radar in BRD

Also, um mal ein paar Anmerkungen zu ergänzen / erläutern:
- Bin Unbekannt in Flensburg ...wooooowwwww!
- Deutschen Führerausweis wurde von den Eidgenössischen Behörden für Ungültig erklärt, als ich den Schweizer Führerschein beantragt habe - darf sonst kein Auto mit CH Nummer fahren
- Deutschland muss mich mit deutschem Recht behandeln da ich ja Deutscher bin *Grins*
- Deutschland kann mir den Führerschein nicht wegnehmen, da ich ja "nur" den eidgenössischen Fahrausweis habe *megagrins*
- Laut Brief von Karlsruhe kann ich selbst festlegen, wann ich den Ausweis hinterlegen würde, da ich in den letzen vier (?) Jahren keinerlei Delikt hatte (hat sich ja nun erübrigt...)
- Laut dem neuen Richterspruch erhalte ich nun ein dreimontiges Fahrverbot von Deutschland.
Werde mich mit der Amtsstelle in Karlsruhe in verbindung setzen, wie dies nun abläuft - oder einfach die Busse einzahlen, den Entscheid das mir der Termin zur Abgabe des Führerausweises selbst überlassen ist ins Handschuhfach legen - vorher jedoch die Frist kontrollieren bis wann ich dies erledigt habe

Wie gesagt - kommt alles Gut :top:
Heute den 8er aus der Werkstatt holen :mrgreen-angel:

Gruss
Volker

PS: Vermutlich kommt ein Deutscher in der Schweiz auch mit einer Geldbusse davon - minimal höher als Deutschland
#84208

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horke antwortete auf das Thema: Dusel gehabt --> Radar in BRD


Ich denke mal, daß der Fahrer bei den Jungs in Flensburg bekannt ist, sonst würde er keine Punkte bekommen haben :grinsen1:

Wenn also der Fahrer in der "alten Heimat" unterwegs ist und einen Führerschein aus der "alten Heimat" hat - oder hatte, dann kann man ihm den auch entziehen, egal wo er seinen Wohnsitz hat. Wenn er Eidgenosse ist und einen eidgenössischen Führerschein, dann kann er seinen alten, so er den noch hat, in Deutschland eh' abegeben und dort belassen.

Alpina B12 Coupe 5.0 Nr. 66
#84207

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Schnarri antwortete auf das Thema: Dusel gehabt --> Radar in BRD


Nur beim allerersten F-Entzug. Bei Wiederholungstätern gibt's keine Gnade.

DON'T PANIC!
#84205

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reinhard antwortete auf das Thema: Dusel gehabt --> Radar in BRD

Wuerde Dir ein deutscher oder ein schweizerischer Lappen entzogen?

Im ersten Falle stellt sich die Frage, wie Beginn und Ende der drei Monate festzulegen sind?
Irgendjemand in Flensburg muesste die Sperrung/Rueckgabe der Fahrerlaubnis ja irgendwo eintragen.
Vom Hoerensagen weiss ich, dass man sich seinen Urlaub vom Fahrstress in einem recht grosszuegigen Rahmen legen darf und die Frist erst ab der Hinterlegung des Lappens laeuft.
Nicht, dass der uebernaechste Besuch in der alten Heimat dann ploetzlich mit einer weiteren unschoenen Erkenntnis endet, da die Strafe bis dato noch nicht einmal angetreten wurde?!

Vielleicht kennt sich ja jemand im Detail aus.

Mit einer schweizerischen Fahrerlaubnis wuerde ich mir wahrscheinlich nach dem Geschriebenen auch keine Sorgen machen, aber man kann ja auch vor Ort mal bei den "Behoerden" nachforschen, wie ein solches Delikt tatsaechlich grenzuebergreifend behandelt wird.

Ansonsten heisst es eben drei Monate die Fuesse stillhalten - immer noch besser als ploetzlich mit beiden Beinen im Knast zu stehen :rolleyes:

Gruesse
Reinhard
#84202

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christian antwortete auf das Thema: Dusel gehabt --> Radar in BRD

Hallo Volker,

der Führerscheinentzug gilt nur für Deutschland.
Wenn ich richtig informiert bin können sie dir dort den Schein abnehmen.
Darfst also lange nicht auf deutschen Staßen fahren bzw. keine Kotrolle haben.

Damit es ein sehr schöner Tag bleibt. :toothbrush:

lg Christian

8er fahren ist einfach schön !
#84201

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pfaelzer antwortete auf das Thema: Dusel gehabt --> Radar in BRD

Das Fahrverbot von Karlsruhe gilt im Bereich der StVO, also Deutschland.
Solltest Deiner Holden für München schon mal das 8er-Fahren beibringen.

Mit Golf & Co. hätte ich keine Bedenken selbst Hand am Lenkrad anzulegen.
Aber ein silberner 8er mit Schweizer Kennzeichen trifft man nicht alle Tage auf Deutschlands Strassen.
Es bleibt Dein persönliches Risiko, ob München auch für Dich ein sehr guter Tag wird. :grinsen1:

 
Gruß Mike.
#84192

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V-max antwortete auf das Thema: Dusel gehabt --> Radar in BRD


Ja,ja die Schweizer! Während wir bei einer Strafe von 400€ ein paar Wochen Steckrüben futtern müssen, geben die Eidgenossen noch mal richtig richtig Gaaas; quasi Schnäppchenjäger... :rofl:

Gruß Jochen

Wer driften kann braucht kein Kurvenlicht!
#84190

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Warzi antwortete auf das Thema: Dusel gehabt --> Radar in BRD

Hi,
also ich kenn es nur von den typischen RLT II Sendungen wenn ein Filmteam mit den Grünen auf die Jagt geht,daß "Ausländer" immer eine höhere Geldstrafe zahlen müßen,weil ein Fahrverbot nicht für ein anderes Land ausgesprochen werden kann.
Aber ob das immer so stimmt :?

gruß
Uwe-f

Da lachter der 8er!!!
#84185

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Martin antwortete auf das Thema: Dusel gehabt --> Radar in BRD


Ja das machen wir auch immer so. Während die Deutschen immer gleich auf die Bremse stehen, wenn so ein rundes Schild mit Zahlen erscheint, rollen wir mit Halbgas weiter. :mrgreen:

Sonst könnten wir immer noch mit dem grünen Schnittlauch diskutieren.

(Schnittlauch = Grün, innen hohl und treten im Bündel auf -> Polizei)

Grüsse :winken:
Martin
#84179

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M6Achim antwortete auf das Thema: Dusel gehabt --> Radar in BRD

Also Volker zur Not würde auch Angelika deinen 8er fahren. :mrgreen:
Neulich fuhr sie auch nen Ferrari,langsam verstehe ich sie nicht mehr. [-(

Gruß Achim
1.Platz Schönster 8er Bayerwaldtreffen 2010
E39 E31 E24
#84176

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Vaelue1 antwortete auf das Thema: Dusel gehabt --> Radar in BRD

Ja das habe ich auch gehört im Radio, jetzt weiss ich dass ich im Ausland locker 40 km/h zu schnell fahren kann (100 Euro geht ja noch).

Wie war jetzt deine Strafe 3 Monate Führerausweisentzug auch in der Schweiz oder nur in Deutschland?

Gruss Christoph
#84174

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M6Achim antwortete auf das Thema: Dusel gehabt --> Radar in BRD

Volker,da hast ja nochmal Glück gehabt.
Die 120km/h gelten hier fürs Fahrzeug und nicht pro Person. :mrgreen:

Ich hatte letztes Jahr auch Glück,die Autobahn war zu,als Umweg durch die Stadt gefahren an der zweispurigen Kreuzung ging links nichts mehr,es war grün,ich schaue nach rechts ob frei ist den Fahrstreifen zu wechseln,sehe nach vorn,immernoch grün,schaue nach hinten,wechsle die Spur und ziehe durch.In disem Moment hats geblitzt,mitten auf der Kreuzung dann nochmal.Das war im Herbst letzten Jahres.
Bis heute ist nichts gekommen.Entweder war der Film voll oder sie waren vom 6er fasziniert bzw. geblendet. :grinsen1:

Gruß Achim
1.Platz Schönster 8er Bayerwaldtreffen 2010
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#84173

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Volkmen erstellte das Thema Dusel gehabt --> Radar in BRD

Hallo Zusammen
Heute war ein guter Tag - sogar ein SEHR guter Tag
Mal eine kleine Geschichte:
Da wurden wir auf ein Geburtstagsfest am 21 April `07 nach good old Germany eingeladen. (Zu wem ist untergeordnet - Wie hiess noch das mürrische Mammut aus IceAge...?). OK, am 22. April sind wir weider in Richtung eidgenössische Gefilde abgedonnert, im Sinn noch einen kleinen Abstecher in die Gemeinde zu machen in welcher ich Aufgewachsen bin. Also Tempomat rein - natürlich in der Höhe in welcher meine "Regierung" nicht reklamiert und promt in die Falle getappt: Irgendwo bei Freiburg auf der Autobahn gab es ein hübsches Foto direkt von vorne. Um nun die "Nebengeräusche" loszuwerden mal kräftig auf das rechte Pedal - die Wahrscheinlichkeitsrechnung sagt ja aus, das 2x am Tag fast nicht möglich sei - das "Quicken" meiner Angetrauten hört wirklich bei 260 km/h auf :top: Weitere Photographische Einlagen der Rennleitung fanden nicht statt - dafür hatte ich Ruhe im Auto :mrgreen-angel:
Vor ~2 Wochen kam nun der Brief vom Amtsgericht Karlsruhe mit den klassischen anfragen auf Wohnort, Familienstand bla bla bla (Wieso wollen die überhaut den Wohnort wissen? Der Brief hat mich doch erreicht...), natürlich sofort geantwortet und alles zugegeben wie es sich für einen "Sünder" gehört. 214 km/h gemessen bei 120 erlaubt - Regierung machte mir schon die Hölle heiss! Aber mein Motto: Immer gelassen bleiben. Nach diversen "Frustkäufen" bei verschieden INet Anbietern (Hoi Value1...) kam vor zwei Tagen der Eingeschriebene Brief mit Rückantwort: Knapp 400 €uro Strafe, 4 Punkte in Flensburg, 3 Monate öffentliche Verkehrsmittel. Meine Regierung immer noch paff dass ich so gelassen bleibe...
Heute war ich in der Gartage meine Baby kontrollieren ob der Umbau der Ansaugkrümmer gelungen ist - er ist gelungen! (Rainer wird Stolz auf mich sein!!!) und dort die Story mit Good Old Germany erzählt. Promt läuft im Radio Nachrichten mit der Meldung, dass das Oberste Landesgericht auf Klage eines anderen Geschädigten - welcher auch 3 Monate von Deutschland den Ausweis entzogen bekommen hat, dass dieses 40 Jahre alte Gesetz veraltet ist und nicht mehr in der Schweiz geandet wird. Sprich: Ein SEHR guter Tag!

So, habe mir natürlich ein wenig Gedanken über dieses Urteil gemacht: Was solls, Deuitschland bekommt seine 400 €uro, die Eidgenossen haben damit keinerlei Probleme - geschwiegedenn Arbeit, ich fahre weiterhin Auto - zahle damit Benzinsteuer und Verkehrssteuer, alles ist im Lot :mrgreen:

Was würde mich dieses Vergehen bei den Eidgenossen Kosten? Gebe hier mal ungeniert an, dass ich immer noch einen Obwaldner Rekord halte: Vor ~6 Jahren mal mit 97 km/h zu schnell in`s Photoshooting gekommen: 9 Monate (!!!) ohne Führerschein und eine Spende an die Rennleitung von 6`500 CHF (~3`900 €uro...). Heutiger Stand der Dinge, es kamen ein paar Verschlimmbesserungen dazu: ~8`000 CHF Plus die 9 Monate
Ich sags ja wieder: Heute war ein SEHR guter Tag

Die Frage stellt sich nun nur noch: Wie bringe ich es denen in Karldruhe bei, das sie sich nur noch mit Geld zufrieden geben dürfen?
Was mache ich in München?
Wie fährt meine Frau den 8er?

So, hoffe habe Euch mit den paar Zeilen ain Lächeln auf`s Gesicht zaubern können, wünsche Euch einen tollen Abend - ich teste nun mal kräftig die Offenausschankanlage :winken:

Volker
#84172

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