Vollgutachten... Nein Danke!

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aco1990 antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!


Hallo, :Drv:
mein 8er war über 18 Monate abgemeldet. Ich dachte muß auch Großabnahme machen, habe aber dem Prüfer davon nichts gesagt. Er hat ganz normale TÜV Abnahme gemacht und ich Auto zugelassen ohne Probleme. Ob das der Zufall war oder Gesetzänderung- weiß ich nicht. Kannst du probieren.
Grüße :top:

Grüße
Duro
Gib Gaaaas und hab Spaaass!!!
E39 530D Touring/2000, E36 318ti Compact/1997, E36 318iS Coupe/1993
#71837

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SlingShot antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!


Ja, eben nicht... Wenn ein Fahrzeug angemeldet hast, erwachsen gewisse Halterpflichten daraus. Ob im öffenlichen Strassenverkehr verwendet oder nicht. Auch wenn es eingezäunt oder in der Garage oder auf nem Hänger steht, völlig egal.

Für eine Anzeige reicht, dass jemand sieht oder sonstwie erfährt, dass man seine Halterpflichten verletzt hat. Allerdings wo kein Kläger, da kein Richter. Dass heisst: Wenn man das Fahrzeug halt nicht bewegt erfährt niemand von der Pflichtverletzung.

Gruß Michael
#71834

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Rubbercowboy antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!

Mensch Elmar - sooo was!
Net das mer helfen müssen!!

(aufwecken meine ich - was sonst...)

Nicht immer ist eine Sache anderen Menschen so wertvoll, wie sie einem selber ist.
Das erklärt, warum manche Menschen eine gewisse Treue ihren Dingen gegenüber an den Tag legen.
Wiederum andere Menschen sind von Shinto überzeugt, demzufolge Gott in allen Dingen ist.
Auch das eine mögliche...
#71792

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M8 antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!


wieso Kondition Max, der schläft :rofl:

Der letzte Wagen ist immer ein schwarzer Kombi...
Gruß Elmar
#71788

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Rubbercowboy antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!

Eigentlich scho...
Denke aber, das Zulassung und TÜV-Pflicht nur zur Teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr notwendig ist.

Aber für was hammer eigentlich einen Advokaten.
Liegt der immer no im Bett???
Des gibts doch gar net - soviel Kondition hat doch kein Mensch!

Nicht immer ist eine Sache anderen Menschen so wertvoll, wie sie einem selber ist.
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#71786

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Alv antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!

Dann haben wir aneinander vorbei geredet.
Das gilt aber dann doch auch für Autos ohne Tüv auf uneingezäunten Plätzen,oder?
#71744

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SlingShot antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!

Ja, wir reden von zwei verschiedenen Sachen, auch wenn beide gleich absurd sind:

- Der Halter hat ein angemeldetes Fahrzeug regelmässig zur HU vorzuführen. Ob er das Fahrzeug benutzt oder nicht oder wo es steht oder transportiert wird, spielt keine Rolle (Halterpflicht, StVO §29) Watch this

- Nicht angemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf 'öffentlich zugänglichen' Bereichen abgestellt werden. Hierunter fallen auch nicht angemeldete Fahrzeuge auf Werksgeländen. Weiters haben Fahrzeughersteller massenhaft Sonderregelungen für Prototypen und Testfahrzeuge.

Gruß Michael
#71706

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Rubbercowboy antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!

@Mike:
Das was Du meinst, ist der rechtliche Begriff des "befriedeten Grundstücks".
Da kann man weitgehend sein eigner Herr sein, sogar "Schußwaffen am Mann" führen...
Privatgrundstücke können sich freiwillig der StVO unterwerfen; siehe in den Parkhäusern der Innenstädte
oder in dergleichen großer Shoppingmalls wie auch Baumarktparkplätze:
Da findet der aufmerksame Betrachter meist ein Schild mit eben solcher Bedeutung ("Hier gilt die StVO!")...

Ein Bußgeld für ein nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmendes Kfz zu erheben halte ich für abenteuerlich,
da es dem Besitzer verwehrt wird, das Fahrzeug auf legalem Wege vorzuführen.

Meines Wissens kann man mit einem vereinbartem TÜV-Termin ein abgelaufenes Kfz OHNE
gültige Plakette vorfahren, es sogar zulassen und frisch abgemeldet auf kürzestem
Wege auch wieder nach Hause fahren.

"Unsere" Polizisten kennen durchaus den Begriff der Rechtsbeugung - welcher in Deutschland
leider eine lange Tradition hat. Siehe einer nur auf die deutsche Geschichte...

Wie heisst´s so schön: Wehrt euch!!! Nicht das Deutschland wieder krampfhaft nach dem Widerstand suchen muß.

Nicht immer ist eine Sache anderen Menschen so wertvoll, wie sie einem selber ist.
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#71697

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pfaelzer antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!

Eben nicht, wie Dir die Straßenverkehrsbehörde zu verstehen gab.
Sie handelt nämlich auf Kommunalebene, es ist also keine Länder- und schon gar keine Bundessache.
Das heißt, die Kommune selbst (Stadt, Kreis) regelt solche Fälle.
Woanders kann das u. U. ohne Probleme durchgehen.

Wieso nur bekommt manch einer mit seinem 8er ein 07er Kennzeichen, und anderswo rennen die Besitzer gegen verschlossene Türen?

 
Gruß Mike.
#71684

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pfaelzer antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!

Ich hoffe, wir reden jetzt nicht aneinander vorbei:

Ein Anhänger, welcher nicht in einem "eingezäunten Grundstück" steht, braucht sehr wohl TÜV.
Das Moped oder Auto auf selbigem jedoch nicht.

Michael sprach von einem angemeldetem Moped ohne TÜV auf einem Anhänger.
Das ist in dem Fall kein Fahrzeug, sondern Ladegut.

Ich behaupte nach wie vor:
Auf einem Anhänger findet kein öffentlicher Strassenverkehr statt.
Folglich gilt dort auch kein Straßenverkehrsrecht.

Auf einem eingezäunten Grundstück findet auch kein öffentlicher Strassenverkehr statt, aber das kann durch ein offenes Tor schon wieder ganz anders aussehen.
Hier reicht leider keine Willenserklärung: "Achtung Privatgelände, Zutritt verboten."
Es muss schon durch bauliche Maßnahmen verhindert werden.

Schon mal nachgedacht, warum Fahrzeuge ohne Zulassung und TÜV auf Werksgelände (z. B. Daimler, BASF, Flughafen, usw.) rumfahren, ohne dass die tagtäglich Bußgeld bezahlen?

Mach Dich mal schlau, was unter den Begriff "öffentlicher Strassenverkehr" fällt. Erst danach kann man entscheiden, ob dort die StVO/StVZO gilt.

Sorry, aber laut Statistik sind ca. 30-40% aller ausgestellten Buß-/Verwarnungsgelder rechtswidrig.
Ist halt so.

...

Öffentlicher Straßenverkehr / Privatverkehr

Die öffentlich-rechtlichen Regelungen über den Straßenverkehr gelten nur für den öffentlichen Verkehr, nicht auf reinem Privatgelände, wobei die Abgrenzung zwischen nichtöffentlichem und öffentlichem Verkehr nicht immer ganz einfach ist. Häufig entzündet sich der Streit an Parkstreitigkeiten.

Als Faustformel kann gelten: Verkehrsflächen, die für jedermann, also für die Allgemeinheit, offenstehen bzw. wo allgemeiner Verkehr vom Berechtigten geduldet wird, sind öffentlich. Privatgelände hingegen liegt vor, wenn der Berechtigte erkennbar nicht jedermann die Benutzung gestatten will, sondern durch Zugangsbeschränkungen und Hinweise oder durch die Art der Gestaltung offensichtlich zum Ausdruck bringen will, daß er den Gebrauch des Geländes nur einem abgegrenzten, von ihm bestimmten Benutzerkreis gestatten will.

Auf Privatgelände kann aber eine entsprechende Anwendung der StVO-Verkehrsregeln, insbesondere des § 1 StVO, in Betracht kommen.

 
Gruß Mike.
#71683

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Alv antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!

Sorry Mike,
ich kenne jetzt genau 2 Leute die ihren Anhänger auf einem NICHT EINGEZÄUNTEN GRUNDSTÜCK STEHEN hatten.
Polizei schaut auf den TÜV-Stempel und es gab ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt.
Einer hatte es auf ne Gerichtsverhandlung ankommen lassen und hatte verloren.
Also wenn angemeldet muß das Fahrzeug auf einem NICHT EINGEZÄUNTEM GRUNDSTÜCK TÜV haben,sonst gibts ne Strafe
#71661

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SlingShot antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!

Das dachte ich auch... ist aber leider trotzdem so.

Die Ummeldung wäre in meinem Falle übrigens nur eine Adressänderung. Das geht interessanterweise auch ohne TÜV.
Das Beispiel mit dem Motorrad auf dem Hänger ist übrigens ein realer Fall gewesen, den mir mein Kollege als Reaktion auf meine Geschichte aus den Amtstuben gemailt hat. Vielleicht finde ich das morgen nochmal...

Gruß Michael

BTW: Bis das Mopped wieder TÜV hat, tuts auch ein Nachsendeauftrag...
#71650

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pfaelzer antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!


Sorry, aber da muss ich leider widersprechen.
Es ist richtig, eine Ummeldung scheitert am fehlenden TÜV.
Aber ein Bußgeld wegen abgelaufenem kann nur im öffentlichen Straßenverkehr erhoben werden.
Und der findet weder in meiner Garage, noch auf dem Hänger statt.

Oder zahlt der Schrottplatz auch Strafe? :shock:

 
Gruß Mike.
#71649

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SlingShot antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!


Tjaaaa, das meinst Du aber nur... In der Garage steht noch meine Enduro, die 2003 das nächste Mal zum TÜV musste. War die ganze Zeit angemeldet/versichert und ich wollte nur den Wohnsitz innerhalb der Stadt wechseln. Meint das freundliche Mädel am Schalter: Wenn sie das bei einem angemeldeten Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV macht, wird automatisch ein nicht unerhebliches Bussgeld fällig! Halterpflicht und son Quark...

Das Gleiche kann Dir sogar passieren, wenn Du ein angemeldetes Motorrad ohne TÜV auf dem Hänger hinter dir herziehst. Wenn die Rennleitung böse will, hast Du ein Bussgeld wegen dem abgelaufenen TÜV an der Backe.

Gruß Michael
#71640

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Turbo_Grieche antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!

Hallo!
Dies kann ich leider nicht beantworten. Noch nicht...
Habe mir grad einen e36 gekauft, welcher auch schon über 3 Jahre abgemeldet ist. Also ist das natürlich auch für mich sehr interessant. Werde mich mal erkundigen und dann weiteres berichten.

Grüße
Christian

Aus Fehlern lernt man...sollte man zumindest!
(Ich spreche aus Erfahrung)
#70714

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Mike1 antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!

Ähm, mir fällt da gerade ein, daß das mit dem Ungültigwerden wohl nur Beamtenwillkür ist...

Bei einem seit drei Jahren abgemeldeten Auto sagte man mir mal, daß ich einen neuen Brief für teuer Geld bräuchte, weil die Abmeldung ja schon länger als 18 Monate her gewesen war. Andererseits habe ich auch schon 20 Jahre alte Briefe noch ohne Haltereintrag übernommen - ohne dafür zahlen zu müssen.

Ist hier wohl so wie überall: Man muß nur den richtigen Beamten in der richtigen Stimung erwischen. Die Sache mit den ungültigen Fahrzeugpapieren also bitte vergessen!

...Mike

Bremen, Dunmurry, Göteborg, Levallois, München, Rüsselsheim
#70639

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Mike1 antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!

Auf keinen Fall gilt die sieben-Jahres-Regelung für Autos, die schon länger als 18 Monate abgemeldet sind. Der Grund für die Vollabnahme ist nicht eine Laune des TÜVs gewesen, sondern die Löschung aus dem Zentralregister incl. Ungültigwerdens der Fahrzeugpapiere. Eine Wiederzulassung wird danach wie z.B. eine Neuzulassung (nicht Erstzulassung) nach einem Import gehandhabt (s.o.). Dies passiert nun erst nach sieben Jahren.

...Mike

P.S.: Nennt mich jetzt paranoid, aber bei der Vorgeschichte dieser Regierung sieht das ganze wie eine Überwachungsmaßnahme aus, um zu sehen, bei welchem Hartz4-Empfänger noch was zu pfänden ist...

Edit: s. nächster Beitrag

Bremen, Dunmurry, Göteborg, Levallois, München, Rüsselsheim
#70638

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reinhard antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!

Das kann ich so oder aehnlich bestaetigen. Allerdings weiss man ja, dass es bei solchen Dingen auch immer darauf ankommen kann, mit welchen Fuss der Pruefer an besagtem Tag aufgestanden ist und natuerlich auch, was fuer ein Zustand begutachtet werden soll.
Ueber Kleinigkeiten wie zB ein fehlendes eingenietetes Blech mit zulaessigen Gewichten und Achslasten kann an einem sonnigen Tag wohl schonmal hinweggesehen werden. :whistling:
Allerdings spielt es eine mindestens ebenso grosse Rolle, wie man persoenlich zum Pruefer steht und natuerlich wuerde jeder der vereidigten Sachverstaendigen diese Behauptung entruestet von sich weisen :harhar:

Gruesse
Reinhard
#70618

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Angler antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!

Also ich habe für meinen Schweizer ja auch eine Vollabnahme (§21 StVZO) machen müssen. Das war nun wirklich überhaupt kein Problem. Ablauf wie bei der ganz normalen HU.
Es hat geringfügig länger gedauert wegen des zusätzlichen technischen Datenblattes für den neuen Brief, aber das wars auch schon.

Viele Grüße
Gabriel
#70616

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Rubbercowboy antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!

Dann hast Du einmal ein Jahr geschenkt gekriegt (von 3 auf 4 Jahre) und ab dem
10. Jahr verdoppelst Du Deine Abgaben an den TÜV. :flop:

Rechenbeispiel:
ein E31 BJ Jan/1991 hätte von Erstzulassung bis heute 7 mal zum TÜV/AU gemusst (nächstes mal 2008), alte Regelung natürlich... :arrow:

mit der neuen Regelung 1995(vier Jahre, da neu!), 1997, 1999, 2001 (10Jahre alt, ab jetzt jährlich!), 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007 und wieder 2008.
Also bis 2008 insgesamt 11 (ELF!!) Mal!! :help:

Ein Konjunturprogramm für Prüfdienste, deren Mehrwertsteueranteil sich die "öffentliche Hand" schnappt.
Nicht unerheblich, bei 49.000.000 Autos in Deutschland, im Schnitt 8,6 Jahre alt... :-(
Selbst wenn nur 10% davon älter als 10 Jahre sind, ein Besuch bei der Dekra, Prüfzentrum Kohl oder schlicht beim TÜV
mit round-about 80€ zu Buche schlägt kommt übern Daumen eine Mehrbelastung von 400.000.000,-€/Jahr auf die Kfz-Halter zu. :harhar:

Aber als Zuckerl müßen "Neuwagen" ja nur alle 4 Jahre zum TÜV. Die Firmenbosse, die die meisten Hochpreisautos
ja eh immer "über die Firma" laufen lassen, die wirds richtig freuen... :apaul:

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#70615

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Danilo antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!

Und wieder wird dieses Land von den Konzernvorsitzenden aus München und Stuttgart regiert...

- "Meister, wie kann ich lernen zu verzeihen?"
- "Wenn du aufhören würdest zu verurteilen, hättest du das Verzeihen gar nicht nötig!"
.
#70614

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Wolf antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!


Genau,nichts bleibt wie es war.
Heute gehört,das geplant ist: Neuwagen sollen erst nach 4 Jahren zum TÜV ,ältere dagegen jährlich!
Womit unsereins mal wieder die Arschkarte gezogen hätte.

Gruß Wolf :harhar:

Liebe geht durch den Wagen
#70613

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Rubbercowboy antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!

Soviel ich weiss, sollte der TÜV während der abgemeldeten (!) Zeit nicht länger als
18 Monate ablaufen. Sonst muß man bei Wiederinbetriebnahme ein Vollgutachten
nach §21 StVZo machen.
Is das Fz. zugelassen, kann der TÜV beliebig lange abgelaufen sein (solange man damit nicht auf der Straße rumfährt).

Aber es ändert sich eh alle 5 Minuten was anderes in diesem tollen Land...

Maxl

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#70611

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SlingShot antwortete auf das Thema: Vollgutachten... Nein Danke!

Hi Christian,

gilt das auch für Fahrzeuge die am 1.März 2007 schon abgemeldet sind? Also z.B. für meinen 2002 abgemeldeten Scirocco?

Gruß Michael
#70610

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Turbo_Grieche erstellte das Thema Vollgutachten... Nein Danke!

Also auch wenn das Jahr 2007 vieles schlechtes mit sich bringt, so habe ich doch zumindestens einen Aspekt gefunden, der auch etwas positives hat.
Wie bestimmt einige von euch wissen, muss ein Fahrzeug, welches länger als 18 Monate stillgelegt war, einem Vollgutachten bei wiederzulassung unterzogen werden. Dann bekommt man eine neue Betriebserlaubnis zugestellt, oder auch nicht.
Dort läuft es ein wenig anders ab als bei einer Hauptuntersuchung. Es wird viel kritscher geguckt und wenn ich mich recht erinnere, dann darf der Wagen keine Mängel aufweisen.
Sollte in der Zeit, wo das Fahrzeug stillgelegt war TÜV/AU abgelaufen sein, so muss vor der Wiederzulassung nur dies nachgeholt werden und gut ist.
Dies tritt ab 01. März 2007 in Kraft.
Das Fahrzeug darf aber nichtmehr als 7 Jahre abgemeldet sein.
Somit viel spass beim Putzen in der Garage, ohne alle 17Monate und 3 Wochen zum KVA zu rennen.
Grüße
Christian

Aus Fehlern lernt man...sollte man zumindest!
(Ich spreche aus Erfahrung)
#70607

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