Stellungnahme: Petition zu angeblichen Fahrverboten für Oldtimer

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Bernhard J. antwortete auf das Thema: Stellungnahme: Petition zu angeblichen Fahrverboten für Oldtimer

Mich wundert, dass praktisch niemand sich an einem anderen Teil der Gesetzesänderung stört, nämlich die Vorbereitung der totalen Überwachung (siehe Text unten). Zwar ist die Löschung der abgegriffenen Daten vorgeschrieben, aber wie die Praxis aussieht, hat man in Brandenburg gesehen, wo die Daten zur Fahrzeugerfassung mit dem Maut Kameras rechtswidrigerweise auch nicht gelöscht worden, sondern später für allerlei verwendet wurden. Es wurde als "falsch" eingeräumt, Konsequenzen gab es keine.

Es geht um die umfassenden Betriebsdaten, welche moderne Fahrzeuge schon an die Hersteller permanent übermitteln, ohne dass dies deaktivierbar ist (nennt sich "Connectivity"). Hier der Teil, den ich meine:

„§ 63e Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverwendung für das Verkehrsmanagement

(1)Der jeweils zuständige Straßenbaulastträger oder die abweichend hiervon nachLandesrecht für das Verkehrsmanagement zuständige Behörde darf folgende Daten, soweit sie von Kraftfahrzeugen regelmäßig oder ereignisbezogen auf elektronischem Weg erhoben werden und soweit sie aus diesen Fahrzeugen an andere Kraftfahrzeuge oder an die informationstechnische Straßeninfrastruktur automatisiert versendet werden, zum Zweck des Verkehrsmanagements erheben, speichern und verwenden:
1.Position des Fahrzeugs,
2.Zeitangabe,
3.Fahrtrichtung,
4.Geschwindigkeit,
5.Beschleunigung oder Verzögerung,
6.Lenkwinkel,
7.Lenkradwinkel,
8.Fahrzeugbreite,
9.Fahrzeuglänge,
10.Status der Fahrzeugbeleuchtungseinrichtungen und der Scheibenwischer,
11.Drehbewegung um die Fahrzeughochachse,
12.Fahrzeugcharakteristik: Pkw, Lkw, Krad, öffentliches Verkehrsmittel, Fahrzeug mit Sonderrechten oder Fahrzeug des öffentlichen Personennahverkehrs,
13.plötzlich eintretende Ereignisse mit Sicherheitsrelevanz, auf Grund derer ereignisbasierte Fahrzeugmeldungen generiert werden: Stauende, Notbremsung, vorübergehend rutschige Fahrbahn, Tiere, Personen, Hindernisse, Gegenstände auf der Fahrbahn, ungesicherte Unfallstellen, Kurzzeitbaustellen, eingeschränkte Sicht, Falschfahrer, nicht ausgeschilderte Straßenblockierungen oder außergewöhnliche Witterungsbedingungen, sowie
14.ZertifikatsID der in den Nummern 1 bis 13 genannten Daten.

(2)Verkehrsmanagement im Sinne dieser Vorschrift ist
1.die Erfassung der Verkehrsstärke und der sonstigen Verkehrssituation einschließlich sicherheitsrelevanter Umfeldsituationen anhand a)der Anzahl der Fahrzeuge, b)der Fahrzeuggeschwindigkeit, c)der Art und Maße des Fahrzeugs, d)der Lenkung, des Beleuchtungs- und des Scheibenwischerstatus des Fahrzeugs, e)der zum Durchfahren eines bestimmten Abschnitts erforderlichen Zeit (Reisezeit), f)abrupter Fahrzeugverzögerungen und g)des Liegenbleibens von Fahrzeugen auf der Fahrbahn sowie
2.die unverzügliche statistische Auswertung der erfassten Daten zum Zwecke derVerkehrslenkung sowie der Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit. Die Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist unzulässig.

(3)Der jeweils für das Verkehrsmanagement zuständige Straßenbaulastträger oder dieabweichend hiervon nach Landesrecht für das Verkehrsmanagement zuständige Behörde hat die in Absatz 1 genannten Daten zu dem in Absatz 2 genannten Zweck
1.unverzüglich hinsichtlich Vollständigkeit und Mehrfachempfang zu prüfen und unbrauchbar unvollständige Datensätze oder mehr als einmal empfangene Datensätze bis auf den zuerst empfangenen Datensatz vor Beginn der Auswertung automatisiert zu löschen,
2.vor Beginn der Auswertung durch unverzügliche Löschung des Datums nach Absatz 1 Nummer 14 zu anonymisieren, dies gilt nicht im Fall der Auswertung von Reisezeiten zur Optimierung der Netzsteuerung, und
3.nach vollzogener Anonymisierung gemäß Nummer 2 unverzüglich auszuwerten.(4)Nach der Auswertung sind die in Absatz 1 genannten Daten unverzüglich zu löschen. Das Erstellen von Verkehrsstatistiken gilt als Auswertung.“

In der Wolle durchgefärbter Petrolhead (mit BMW i3 ohne Rex als Alltagsauto *seufz* *lach*)
#245929

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Pusches erstellte das Thema Stellungnahme: Petition zu angeblichen Fahrverboten für Oldtimer

Zu Eurer Info:
Petition zu angeblichen Fahrverboten für Oldtimer
Initiative Kulturgut Mobilität e.V., Seestraße 40, 73278 Schlierbach

Sehr geehrte/-r Herr Ralf Pusch,

die ganze Woche über hat uns eine Petition beschäftigt, durch welche vermeintlich Fahrverbote für Oldtimer abgewendet werden sollen, die durch einen Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages (Bundesrats-Drucksache 432/21) entweder beschlossen oder in greifbare Nähe gerückt werden sollten.

Dazu muß man festhalten, daß es sich lediglich um eine Änderung, namentlich "Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsechtlicher Vorschriften" eines bereits seit 2003 in Kraft geratenen Gesetzes handelt. In dieser nun vorliegenden Änderung, welche im Internet Furore macht, wurde das Ursprungsgesetz überhaupt nicht angetastet, sondern Formulierungen neu gefaßt und Texte strukturiert. Inhaltlich hat sich überhaupt nichts geändert.

Das bedeutet, daß diese Petition überhaupt keine Wirkung entfaltet, sollte sie im Bundetag besprochen werden, denn dann würde lediglich darüber entschieden werden, ob die o.g.
neu gefaßten Formulierungen und rechtlich einfacher zu verstehenden Texte verworfen werden. Insofern besteht im Moment überhaupt gar kein Handlungsbedarf.

Gestern fand der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut statt, in welchem Gero Storjohann (MdB CDU und ordentliches Mitglied sowohl im Petitionsausschuß als auch im Ausschuß für Verkehr und digitale Infrastruktur) ausführlich Stellung zu der Änderung nahm und die Bedenken der Teilnehmer versucht hat zu zerstreuen. Auch Oliver Luksic (MdB FDP und Berichterstatter des Ausschusses für Verkehr und Infrastruktur) hat bereits, allerdings nicht im Parlamentskreis, die Bedenken der Oldtimerszene an anderer Stelle als unbegründet zurückgewiesen.

Gero Storjohann berichtete, daß die historischen Fahrzeuge im Verkehrsausschuß inzwischen eine nicht zu verachtende Präsenz haben und bei allen Überlegungen eine Rolle spielen. Welche Auswirkungen könnten Gesetzesänderungen auf die Oldtimer haben? Diese Prüfung findet laut Aussage Storjohanns stets statt. Des weiteren meinte dieser, daß sich niemand ernsthaft mit diesem Kulturgut "anlegen" wolle. Es gibt, zumindest zu diesem Zeitpunkt, das muß man der Ehrlichkeit halber auch konstatieren und da liegt es fast ausschließlich am Wähler, keinerlei parlamentarische Mehrheit für ein Verbot von Oldtimern, was dieser auch sinngemäß als absurd bezeichnete. Das Gesetz, wie gesagt, bereits seit 2003 in Kraft, zielt im Grunde genommen auf die im vergangenen Jahr hochgekochte Thematik der Lärmbelästigung auf touristisch besonders beanspruchte Strecken ab. An dieser Stelle können wir guten Gewissens sagen, daß diese Thematik, wenn überhaupt, nur einen ganz verschwindend geringen Prozentsatz Oldtimerfahrer betrifft.

Dennoch habe ich mir erlaubt, eine Nachfrage zum Artikel 1, Nummer 6, §6, Absatz 4 zu stellen. An dieser Stelle heißt es:

"Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8 oder Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 3, können auch erlassen werden

2. zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen ..."

sowie

"Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8, auch in Verbindung mit Absatz 3, können auch erlassen werden

1. zum Schutz der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen,

2. für Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen ..."

An diesen beiden Stellen sehe ich durchaus dias Potential für Bewegungseinschränkungen auch für Oldtimer. Denn streng genommen, emittieren sie mit fast allen Verkehrsmitteln. Selbst Fahrräder böten Angriffsfläche, wenn man, zugegebenermaßen, sehr streng genommen, den Gummiabrieb der Reifen und Bremsen betrachtet.

Gero Storjohann hat indirekt zugegeben, daß man nie wissen könne, was ein künftiges Parlament beschließe und umsetze, jedoch seien zum gegenwärtigen Zeitpunkt Oldtimerfahrverbote, da verwies er auf seine eingangs getätigte Aussage, überhaupt kein Thema und nicht mehrheitsfähig. Gleichwohl verwies er darauf, daß bereits seit Jahren Einschränkungen mit diesem Gesetz möglich sind, wie man auch an der ein oder anderen Strecke, im Schwarzwald beispielsweise, sehen kann. Dabei handelt es sich um temporär (üblicherweise das Wochenende) gesperrte Strecken für Motorradfahrer.

Die Quintessenz der anwesenden Politiker lautete dann auch, zunächst einmal im Parlamentsbetrieb keine schlafenden Hunde zu wecken, wobei sie ausgerechnet die Petition mit größter Sorge betrachteten, denn diese würde durch die massenhafte Verbreitung in sozialen Medien eine Beachtung erfahren, die durchaus kontraproduktiv zu sehen ist.

Der AvD hat im Vorgriff zur anstehenden Bundestagswahl die Positionen und Haltungen der einzelnen Parteien zu historischen Fahrzeugen abgefragt. Nachfolgend ein Auszug aus einer Pressemeldung des AvD: "Wenn es um klassische Automobile und Oldtimer geht, beziehen die Grünen eine ganz klare Position: Oldtimer sind Liebhaberei und haben keinen Anspruch auf einen besonderen Schutzstatus. Die übrigen Parteien sehen das anders: Für SPD, Linke, FDP und AfD zählen Oldtimer zu den schützenswerten Kulturgütern."

Die ausführlich gestellte Frage und die dazugehörige Antwort ist: "Automobile Oldtimer gelten als technisches Kulturgut. Welche Bedeutung messen Sie deren Schutz vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadiskussion bei?"

Antwort der Grünen: "Die Klimakrise ist die globale Herausforderung unserer Zeit. Das Erreichen des 1,5 Grad-Ziels ist essentiell für unsere Welt und unsere Gesellschaft. Private Liebhabereien wie Oldtimer haben vor diesem besonderen Hintergrund keinen besonderen 'Schutzstatus'. Mithin sehen wir dazu auch keine Notwendigkeit, weil Erwerb, Besitz und Betrieb von Oldtimern jedem Interessierten prinzipiell möglich sind."

Wir haben es durch die Zusammensetzung unserer Parlamente weitgehend in der Hand, ob wir die Schutzbedürftigkeit automobiler Zeitzeugen erhalten und womöglich ausbauen oder ob es, wie in Spanien angekündigt, nicht nur um das Verbot des Verkaufs von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ab 2040 geht, sondern gleich um den Betrieb derselben auf öffentlichen Straßen ab 2050.

Bleiben Sie gesund und uns weiterhin gewogen! Es scheint, als ist eine politische Oldtimerinteressensvertretung in Zukunft wichtiger denn je.

Herzliche Grüße

Ihr / Euer Mario De Rosa
Erster Vorsitzender
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