CSi - zulässige Bereifung VA

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Bär 300 antwortete auf das Thema: CSi - zulässige Bereifung VA

Vielen Dank für den Umrüstkatalog. Den hatte ich schon vor einigen Jahren mal im Internet gesehen, ihn aber dann völlig vergessen. Es handelt sich in meinem Fall um die BBS-Felgenkombination 8/9Jx17 von S. 74. Also haben an der Vorderachse Reifen in der Größe 225/45ZR17 definitiv gar nichts zu suchen.
Zu Unrecht hatte ich das eventuelle Erlöschen der ABE als Blödsinn abgetan. Laut Hinweis auf S. 77 kann eine nicht freigegebene Mischbereifung zu einer Fehlfunktion von ABS/ASC führen (ich hoffe dass der TÜV, der mir vor 2 Jahren die 255er Reifen an der Hinterachse abgesegnet hat, den Hinweis ebenfalls kannte und nicht lediglich auf die Einhaltung des Toleranzbereiches des Abrollradius geachtet hat!?).
Unter diesen Umständen tut es mir zwar für denjenigen leid, der sich im Reifenregal vergriffen hat, aber die werden nun leider außer dem Umtausch der Reifen auch die 400 Km aus Berlin und zurück schultern müssen um das Auto abzuholen.
#247635

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Pusches antwortete auf das Thema: CSi - zulässige Bereifung VA

Da brauchen die Experten noch einige Angaben
Genaue Bezeichnung der Reifengröße, Typ der Felge etc.

ich habe mal den Umrüstkatalog angehängt, der dürfte helfen
#247633

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Bär 300 erstellte das Thema CSi - zulässige Bereifung VA

Hallo allerseits,

im Rahmen eines Werkstattbesuchs Ende letzten Jahres, riet mir die Werkstatt zum Tausch der Vorderreifen wegen Überalterung. Bei der HU, vor knapp einem Monat, bemängelte der Prüfer die Reifenbreite (225). Das Argument, dass die Fachwerkstatt, die den Tausch vorgenommen hat, sicher wusste was sie tut, ist nach hinten losgegangen und führte lediglich zu einer Drohung des Prüfers (Prüfer sind anscheinend wie Ärzte und hassen Besserwisser), eine sofortige Stilllegung des Fahrzeug wegen erloschener ABE zu veranlassen. Tatsächlich habe ich im Internet ebenfalls nichts über die Zulässigkeit von 225er Reifen gefunden und die Werkstatt die die Reifen montiert hat, hüllt sich diesbezüglich ebenfalls in Schweigen, da der Meister der den Auftrag seinerzeit bearbeitet hat, z.Z. abwesend ist. Letzte Hoffnung wäre die CoC, da ich aber bereits am 30.08. zur Nachuntersuchung muss und (obwohl es rein technisch völliger Blödsinn ist) nicht weiß, ob die ABE nun erloschen ist oder nicht, auch die restlichen "Kleinigkeiten" für die Nachuntersuchung nicht abarbeiten konnte, hätte ich gerne gewusst ob es einen "Prüfersicheren" Nachweis für die Zulässigkeit von 225ern gibt oder ob diese definitiv unzulässig und somit getauscht werden müssen.

Herzlichen Dank im Voraus für jeglichen (und kurzfristigen! :S) Hinweis.
#247632

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