Hallo allerseits,
im Rahmen eines Werkstattbesuchs Ende letzten Jahres, riet mir die Werkstatt zum Tausch der Vorderreifen wegen Überalterung. Bei der HU, vor knapp einem Monat, bemängelte der Prüfer die Reifenbreite (225). Das Argument, dass die Fachwerkstatt, die den Tausch vorgenommen hat, sicher wusste was sie tut, ist nach hinten losgegangen und führte lediglich zu einer Drohung des Prüfers (Prüfer sind anscheinend wie Ärzte und hassen Besserwisser), eine sofortige Stilllegung des Fahrzeug wegen erloschener ABE zu veranlassen. Tatsächlich habe ich im Internet ebenfalls nichts über die Zulässigkeit von 225er Reifen gefunden und die Werkstatt die die Reifen montiert hat, hüllt sich diesbezüglich ebenfalls in Schweigen, da der Meister der den Auftrag seinerzeit bearbeitet hat, z.Z. abwesend ist. Letzte Hoffnung wäre die CoC, da ich aber bereits am 30.08. zur Nachuntersuchung muss und (obwohl es rein technisch völliger Blödsinn ist) nicht weiß, ob die ABE nun erloschen ist oder nicht, auch die restlichen "Kleinigkeiten" für die Nachuntersuchung nicht abarbeiten konnte, hätte ich gerne gewusst ob es einen "Prüfersicheren" Nachweis für die Zulässigkeit von 225ern gibt oder ob diese definitiv unzulässig und somit getauscht werden müssen.
Herzlichen Dank im Voraus für jeglichen (und kurzfristigen!
) Hinweis.