Forum spinnt.
Wollte auf das TÜV Problem antworten:
Zitieren klappt nicht richtig.
Also - bei Wikipedia findet man das:
Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Mai 2009[Bearbeiten
Bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder nationaler Einzelbetriebserlaubnis (Erstzulassung/EZ vor dem 1. Mai 2009) und einer bbH > 150 km/h muss für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes ein Sicherheitsaufschlag auf die bbH nach folgender Formel berücksichtigt werden:
bbH × 0,01 + 6,5 km/h[4]
Als Beispiel ergibt das für ein Fahrzeug mit einer bbH von 205 km/h einen Sicherheitsaufschlag von:
205 km/h × 0,01 + 6,5 km/h = 2,05 km/h + 6,5 km/h = 8,55 km/h
Der Reifen muss also für eine Geschwindigkeit von: 205 km/h + 8,55 km/h = 213,55 km/h ausgelegt sein. Damit reicht Geschwindigkeitsindex H (max. 210 km/h) nicht aus und es muss ein Reifen mit (mindestens) „V“-Index benutzt werden.[5]
de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsin...chwindigkeitsklassen