Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

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M70 antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

Weder Erfahrung noch Legende, sondern ein Wortdreher, es sollten die CH-Zöllner(innen) erwähnt werden. Ist schon geändert.

Daß die bislang gemachte Erfahrung aber alles andere als repräsentativ ist, zeigt die letztgemachte - mal wird es ausgefüllt, mal soll man es selbst machen, vorwiegend hat aber keiner Ahnung. Offiziell ist nicht angegeben, wer nun genau das EUR.1 ausfüllen muß, genauso das 11.030d-Formular.

VG David

P.S.: im Internet kann der Zoll lange suchen, da wird er die Wägelchen nicht finden, bestenfalls abgef***te Produktionsbrüder. Und das dicke Buch existiert wirklich - wäre ja schlimm, wenn der Zoll ohne Grundlage urteilen dürfte, weshalb es festgeschriebene Warenwerte gibt. Schließlich könnte ja auch jemand etwas vererbt oder verschenkt haben...

Topfsammler
#68578

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Angler antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

BTT:

Daß die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 vom deutschen Zoll ausgefüllt werden soll, ist das Erfahrung oder Legende?

Meine Erfahrung ist: Dem ist nicht so. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist vom Exporteur (=Verkäufer) zu unterschreiben, vom Zoll des exportierenden Landes (=Schweiz) zu bestätigen und dann dem deutschen Zoll vorzulegen. Und wers nicht hat, der zahlt.

Ich hatte nicht. :harhar:

Es geht aber auch nachträglich. Dazu will der schweizer Zoll das ausgefüllte (schweizer) Formular EUR.1 mit den Unterschriften des Verkäufers, eine Importbestätigung des damaligen Importeurs (BMW Schweiz AG) und den Steuerbescheid des deutschen Zolls sehen. Dann bestätigt der schweizer Zoll die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, mit der man dann beim deutschen Zoll Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen kann und (hoffentlich) die 10% zzgl. MwSt. wiederbekommt. Mal sehen. Zeit hat man für die Orgie einen Monat.

Viele Grüße
Gabriel

PS:
Was heißt da dickes schlaues Buch - die haben Internet-Zugang und schauen auf autoscout24.ch einfach nach, für wieviel die Kiste ausgeschrieben war... :bat:
#68572

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shneapfla antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

Sänks u veri matsch - sind zwar nicht ganz meine Autos, aber mir müssen sie ja nicht gefallen (wobei - so ein quattro im Winter...) :grinsen1:
Viel Spaß damit!!

Grüße
shneapfla
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#68568

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M70 antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

Sär it iss, wiss änd wissaut Blitz!

Teil I

Teil II

VG David

Topfsammler
#68564

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shneapfla antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)


Nooooo, pix r neva wörsless, you tschasd niid an gscheidn Blitz!!! :lol:

Bei mir hat sich die Übelkeit schon gelegt...

Grüße
shneapfla
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#68331

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M70 antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

Jess, ai nooh! Pix in sä dark ahr wörsless, särfohr ai will make samm njuh pix bicohs sä sann is scheining nau.
Und jetzt is mir :kotz:

Topfsammler
#68326

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shneapfla antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)


Grüße
shneapfla
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#68315

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M70 antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

Und wieder hat er zugeschlagen, der unbekannte Autoimporteur. Diesmal mit einer knallroten Nummer (neiiiiin, keine 07er, sondern eine 06er- bzw. Händlernummer) - dazu gibt es nicht viel, aber Erwähnenswertes zu berichten.

Die Punkte 2 und 3 entfallen ersatzlos, der Punkt 5 fällt anders aus - in diesem Beispiel nämlich mit dem einem sehr weiblichen Munde entsprungenen diskreten Hinweis, man solle doch mal "anhalten, weil Ihnen da gleich das Nummernschild abfällt" - erstaunlich bei vier bombenfest angezogenen V4A-Schrauben. Parallel wird man förmlich aus dem Fahrzeug gezogen, gleichzeitig personalienüberprüft und sodann gefragt, ob man etwas zu verzollen habe.

"Ja, dies Wägelchen"
- "Wie, das ganze Auto? Das ist doch fast neu!"
"Ja, ein ganzes Auto und seine acht Räder; nö, schaut nur so aus!"
- "Wie wollen Sie denn überhaupt in die Schweiz eingereist sein?"
"Mit der Bahn?!"
- "Mitkommen!"

Schon geht's im Sauseschritt hin und her zwischen verschiedenen, mehrheitlich sich aber unzuständig fühlenden Grenzstationsabteilungen einer Stadt, die berühmt wurde, als der Rhein noch orange war.

Irgendwann steht man dann in einem nach Schweiss stinkenden Raum voll mit Truckern und Busfahrern aus aller Herren Länder und gerät an einen ganz unbeamtenhaft aussehenden Grenzbeamten, der einem das berühmte Formular 11.030d reicht und um Ausfüllung bittet. Dieser Akt der Barbarei ist natürlich für den Ungeübten nicht machbar, da die diversen Zollnummern meist nicht im Kopfe eines Gelegenheitsimporteurs parat liegen und Muster der wirklich wichtigen Formulare logischerweise nicht aushängen.

Der Herr hinter der Theke blaffte in meinem Fall los, wie ich überhaupt auf die Idee kommen könne, "das" ohne einen Spediteur zu versuchen; schliesslich habe der die erforderlichen Ziffernkonglomerate auf Lager. Nach gutem Zureden und der Demonstration geballter Ahnungslosigkeit erklärte sich der CH-Zöllner aber bereit, die fehlenden Angaben gegen die lächerliche Gebühr von SFr 22.- (waren es letzte Woche nicht noch 30.-?) einzutragen, man müsse nur die Zahlstelle finden.
Diese, mehrere hundert Meter entfernt und offenbar kollektiv "Middach" machend, hat dann eine Diskussion über euroeintreibeberechtigte Beamte später tatsächlich eine Quittung ausgestellt, mit der man wieder zum CH-Zöllner watscheln und erfahren konnte, dass es so ja nun wirklich nicht gehe - ohne Laufnummer vom deutschen Zoll seien ihm die Hände gebunden. Also flugs in den deutschen Zoll, wo ein Wolf-Biermann-Double dann mit Inbrunst drei Stempel aufs Papier hieb, dann wieder retour zum CH-Zöllner, der breit grinsend im Sessel lehnte und was von "...geht doch..." brummte.

Der Rest der 90 Minuten war Form- und Zahlsache, in Abweichung zum letzten geschilderten Procedere sorgten die deutschen Kennzeichen nun für eine Nicht-Berechnung der deutschen Kfz-Steuer. Nicht ausgestellt wurde diesmal die Unbedenklichkeitsbescheinigung - mal sehen, was die deutsche Zulassungsstelle dazu sagt.
Ich finde es jedenfalls bedenklich, dass hier nicht nach "Schema F" vorgegangen wird.

Fazit: es muss jeder selbst entscheiden - wer ein Händlerkennzeichen hat ist auf jeden Fall billiger und unkomplizierter dran

Viel Erfolg allen Versuchs-Importeuren wünscht

David

P.S.: Und dass mir ja keiner auf die schwachsinnige Idee kommt, die in der Tat lecker prall aussehende Zollkasse zu überfallen! Die Jungs (und Mädels) hinter der Theke sind schwerstbewaffnet.

Topfsammler
#68310

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M70 antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

Muahahahahahaaa, da will wirklich jemand Bilder von einem Nicht-BMW sehen? Gibt's solche Leute wirklich? Womöglich noch hier im Club? Ich frag nur, nicht daß es hinterher Ärger gibt :devilchilli:
Auf jeden Fall wird die Anschaffung - obwohl reines Winterauto - seltenst Schneeketten brauchen und eher alles rausfallen, bevor er anfängt zu rosten :mrgreen:

VG David

P.S.: Bilder gibt es, wenn ich die Kamera aus CH geborgen oder den nächsten Wagen geholt habe...bin halt vergeßlich

Topfsammler
#67939

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SlingShot antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

Geile Story, aber:

1. Um was für ein Fahrzeug handelt es sich? und
2. Wir wollen BILDER sehn, wir wollen BILDER sehn, lalalaa

Gruß Michael
#67851

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M70 antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

Ooooch...da kenn ich noch ganz andere Orgien, wo de Papiertiger brüllt. Aber wenn es das Wägelchen in D nicht gibt, muß man eben woanders suchen.

VG David

Topfsammler
#67811

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Rainer H antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

oh Sch....e :?

<Spielsachen>
#67809

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M70 antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

So, das wäre geschafft. Ich habe ein Fahrzeug von CH nach D durch den Zoll geschafft und kann folgendes berichten:

1. läßt man sich vom Verkäufer (egal ob privat oder gewerblich) eine Ursprungserklärung mit genau diesem Wortlaut auf der Rechnung oder ersatzweise Quittung ausstellen.

2. geht man mit den CH-Papieren (Fahrzeugausweis alt hilft ungemein!) zum örtlichen kantonalen Strassenverkehrsamt, lässt sich dort

3. ein Zoll-Kontrollschild samt Versicherung ausstellen und das kostet dann

SFr 50.50 für Steuern,
SFr 70.00 für den temporären Fahrzeugausweis,
SFr 54.- für die Schilder und
SFr 190.- für die Versicherung.

Dauert schlappe 10-12 Minuten und dann bekommt man eine Quittung, zwei Schilder und drei Zettel: die grüne Versicherungskarte, den temporären Fahrzeugausweis und eine "Anleitung" für die Versicherung.

4. fährt man dann mit angemessener Geschwindigkeit an einen deutschen Grenzübergang, wo man eh rausgewinkt wird. Achtung! Auch wenn die Grenze "offen" ist, bedeutet das noch lange nicht, dass auch eine Fahrzeugabmeldung in der Schweiz möglich ist. Am GÜ Basel soll das 24h möglich sein, ich bin in Thayngen/Schaffhausen rübergefahren und war zum Erstaunen der deutschen Zöllner der erste, dem es nach Feierabend des CH-Zolls gelungen ist, das entsprechende Formular 11.030d ausgefüllt zu bekommen. Manchmal hilft eben Freundlichkeit, danke an dieser Stelle an den Schweizer Grenzbeamten, sonst hätte ich in CH übernachten dürfen.
Das Formular kostet SFr 30.- oder 20€, damit ist der Schlitten heimatlos und man begibt sich dann

5. per pedes wieder zum deutschen Zoll und kündet an, das Fahrzeug einführen zu wollen. Dafür legt man sämtliche Dokumente vor, vor allem die CH-Auslösung 11.030d und die Rechnung/Quittung mit der Ursprungserklärung.

Kleiner Exkurs:

Warenwert unter 175€ = ist dem Zoll wurscht.

Warenwert bis 1200€ = keine Ursprungserklärung erforderlich, es muß aber die deutsche Märchensteuer bezahlt werden.

Warenwert über 1200€, aber unter 6000€ = Märchensteuer muss bezahlt werden; wenn obendrein KEINE Ursprungserklärung vorliegt, fallen auch noch 10% Zoll auf den Grundbetrag an.

Warenwert über 6000€ = es fallen immer 10% Zoll und (noch) 16% MwSt. an, obendrein genügt nicht mehr nur die Ursprungserklärung, sondern es muss das Formular EUR.1 ausgefüllt werden. Macht aber die fesche Dame (oder der nette Herr) vom schweizerischen Zoll.
Sollte der angegebene Rechnungswert nicht mit dem Zollwert des Fahrzeuges übereinstimmen, wird der Zoll einen Wert festlegen - die haben da ein gaanz dickes schlaues Buch, wo sowas drinsteht.

Also: B12 5,7 für 1199 Euro is nich!


Letztlich bekommt man nach einer dreiviertel Stunde Schreibarbeit (mit Zuschaugarantie) und Abgang des einen oder anderen Euros aus dem Geldbeutel

- einen Einfuhrabgabenbescheid, daß man soundsoviel € EUSt bezahlen muss,
- eine Quittung, dass man den Betrag auch wirklich bezahlt hat,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle in Deutschland,
- eine Steuerkarte für einen gewissen Zeitraum, meist einen Monat nach Import, dass man den Kfz-Steuersatz für das Fahrzeug schon entrichtet hat, wobei der übelste, maximale Steuersatz gilt (ohne Kat etc.), weil ja noch keine deutsche Emissionsschlüsselnummer nachgewiesen werden kann,
- eine Quittung hierüber; den Betrag bekommt man fairerweise dann verrechnet, wenn das Fahrzeug in D zugelassen wird.

6. lädt man sich nun beim Kraftfahrtbundesamt dieses Formular herunter, füllt und druckt es aus und bezahlt es bei Eintreffen. Es bleibt einen Monat gültig und dient dazu festzustellen, ob das Fahrzeug schon einmal in der BRD zugelassen oder als gestohlen gemeldet war.

7. begibt man sich mit dem hoffentlich nicht geklauten Fahrzeug zum TÜV/Dekra und lässt, sofern das Fahrzeug älter als 10 Jahre ist oder kein COC bzw. EWG-Übereinstimmungserklärung hat, eine Einzel-/Vollabnahme nach §21 StVZO machen.

8. besorgt man sich eine Versicherungsbestätigungskarte und

9. bringt man sämtliche Unterlagen, unter anderem

- die originale Rechnung/Quittung,
- die CH-Papiere (alten UND neuen Fahrzeugausweis),
- die Versicherungskarte,
- die KBA-Auskunft,
- die Unbedenklichkeitsbescheinigung,
- die Steuerkarte,
- das TÜV/Dekra-Gutachten bzw. die COC/EWG-Übereinstimmungserklärung

zur Zulassungsstelle und zahlt so lange harte € auf den Tisch, bis das Fahrzeug ordnungs- und wunschgemäss zugelassen ist.

10. Willkommen in der Bundesrepublik Deutschland!

Viel Erfolg!

David

Topfsammler
#67808

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M70 antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

Servus und danke für die Beiträge!

Hänger: gute Idee...aber findet mal 'nen Hänger, der über 2t schleppen kann, geschweige denn ein passendes Zugfahrzeug für über 3,5t...mein 8er war mit der 747 schon leicht überfordert :mrgreen-angel:
Und ich müßte immer noch 2-3x fahren. Und eine Zweitvignette auf den Hänger kleben...neeee.

@ Volkmen: das deutsche Zollkennzeichen kann nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug dauerhaft aus Deutschland ausgeführt wird. Aber ich habe das Gegenteil vor.
Eine Art Import-Kennzeichen gibt es bei uns nicht.

@ Fredi: erst gratulieren wenn Wägelchen sicher im Lager :mrgreen: ...und nein, es ist kein 8er...also wahrscheinlich nicht...wobei...vielleicht ja doch noch...

@ Angler: hmmm...die ADAC-Quelle kenne ich, allerdings ist - genausowenig wie im Zürcher STVA - zu erfahren, wo und wie man "der vom Kanton abgeschlossenen Kollektivversicherung beitreten" kann. Da Unwissenheit vor Strafe nicht schützt, bringt Dir das angebliche Eingereistsein auch nix, vor allem weil Du noch keine Zollunbedenklichkeitserklärung hast.

Pfaelzer...alter Eurokrat :shock: malst alles schwarz, wobei ich weiß doch lieber mag. Aber wahrscheinlich wird es so kommen.

Vermutlich verhält es sich mit einer evtl. anstehenden Ausfuhr aus Liechtenstein ähnlich; immerhin gibt deren Strassenverkehrsamt etwas mehr Informationen preis, allerdings nichts über Versicherungen. Da schweigt der Berg fürnehm.

Also muß ich wohl oder übel warten, bis der Kollege aus dem Urlaub zurück ist und dann seine rote 06er-Händlernummer stibitzen und bei mir dranpappen.

VG David

Topfsammler
#66924

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dg850 antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

Mir der roten Nummer gibts keine Probleme,wenn alles korrekt ausgefüllt und abgestempelt ist.
#66922

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pfaelzer antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

Ich bin ja nicht der Spezialist für Überführung ausländischer Fahrzeuge, aber in diesem Fall würde ich mal auf die schweizer Eidgenossen vertrauen.
Das schweizer Kontrollkennzeichen beinhaltet wohl auch eine europaweit anerkannte Versicherung.
Damit wäre schon mal ein Unfall abgesichert.
Und die deutsche Steuerhinterziehung läßt sich wohl widerlegen, indem man das Fahrzeug wirklich nur zur Überführung bewegt, und nicht noch damit einen regen Fahrbetrieb in Deutschland unterhält.
Dieser Nachweis sollte auch zu erbringen sein.

Ich würde mir da also in erster Linie Sorgen um den Versicherungsschutz in Deutschland machen.

Notfalls halt ein schweizer Kontrollkennzeichen UND ein deutsches Überführungskennzeichen.

Europa-Bürokratie läßt grüßen. 8)

 
Gruß Mike.
#66921

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shneapfla antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

ich würde eher fragen, welches Auto er sich gekauft hat, ich bin mir nicht sicher, ob David so den Hang zum Zweit-Achter hat... :grinsen1:

Ich würde übrigens im Zweifelsfall entweder zu 'ner roten Nummer (wird schon gutgehen) oder dem Hänger tendieren...

Grüße
shneapfla
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#66920

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Angler antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

Hallo David, hallo Volkmen,

ich habe noch diese Woche das gleiche vor.

Der ADAC schreibt dazu hier folgendes:

Überführung
Um ein Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland zu überführen, brauchen Sie das schweizerische Zollkennzeichen. Es wird erst nach Abschluss einer Kurzhaftpflichtversicherung ausgegeben.
Möglich ist selbstverständlich auch die Überführung auf einem Anhänger, wozu das Fahrzeug nicht zugelassen sein muss.
Nicht ganz korrekt, aber möglich ist auch die Überführung mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen. Es sollte jedoch nur bei einem Kauf von Privat verwendet werden, weil eine Bestätigung der Ausfuhr durch das schweizerische Zollamt in diesem Fall nicht zu bekommen ist.


Wenn man dann noch ein bischen weiter googelt, findet man hier den Aufsatz eines Polizisten. Der wiederum schreibt unter anderem:

Kennzeichenmißbrauch u.a.
Das Führen eines Kfz, an dem in der Bundesrepublik Deutschland im Wege der so genannten Fernzulassung ausländische Überführungskennzeichen angebracht worden sind, verstößt grundsätzlich gegen § 22 I Nr. 1 StVG

Dabei geht es aber um den anderen Fall, wenn nämlich ein Nicht-Deutscher mit einem nicht-deutschen Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen ein Auto aus Deutschland ins Ausland holt. Sinn macht das nicht, denn der Nicht-Deutsche dürfte mit genau einem solchen Kennzeichen problemlos nach Deutschland ein- und auch wieder ausreisen ....

Der Knackpunkt ist, dass keiner so recht weiß, ob die Schweizer diese vorgenannte "Fernzulassung", also das Anbringen des deutschen Kennzeichens in der Schweiz, akzeptieren.

Ich glaube, ich werde das so machen. Und für den Fall, dass man doch aufgehalten wird, sagt man halt dass man mit dem Kennzeichen schon eingereist ist. :whistling:

Das schweizerische Zollkennzeichen hat den Vorteil, dass es wohl immer bis Ende des Monats der Ausstellung gültig ist, während das deutsche Kurzzeitkennzeichen max. 5 Tage Gültigkeit hat.

Aus einer nicht mehr auffindbaren Internetquelle habe ich auch die Information, dass man bei der Verzollung des Fahrzeugs mit einem schweizer Zollkennnzeichen dran gleich die deutsche Kfz-Steuer für ein ganzes Jahr abdrücken muß. Habe man ein deutsches Kurzzeitkennzeichen dran, sei dem wohl nicht so.

Oder hast Du noch einen anderen Tipp, Volkmen? :mrgreen-angel:

Viele Grüße
Gabriel
#66916

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Fredi antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

Darf man fragen welchen 8er du dir geholt hast ? und zu deinem neuen Gratulieren.

www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/de/diens...r/schild_export.html

hier findest du alle Angaben für Kontrollschilder.

Gruss Fredi Schweiz
#66915

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Volkmen antwortete auf das Thema: Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

Ich glaube Du fängst ein wenig falsch an. Der Wagen wird doch aus der Schweiz ausgerührt und nach Deutschland eingerührt. Da solltest Du mal das Landratsamt Deines Kreises anfragen, odr?
Wenn PKW in dir CH eingeführt wird beantragen wir ein Zollkennzeichen. Sollltest Du bis zur "D" Grenze Probleme/Sorgen haben, melde Dich bei mir
Gruss Volkmen
#66911

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M70 erstellte das Thema Fragen an die Schweizer (und alle, die Ahnung haben)

Irgendwann musste es ja mal passieren...ich habe ein schönes Fahrzeug in CH aufgetrieben und versuche gerade herauszubekommen, wie man von der Schweiz exportiert und in die BRD importiert, und das möglichst auf eigenen Rädern.

Da es nicht ganz korrekt ist, mit einem deutschen gelben Kurzzeitkennzeichen den Wagen abzuholen, bleibt nur das CH-Zollkennzeichen.

Aber wie bekommt man das? Über die kantonalen Strassenverkehrsämter? Und woher bekomme ich eine Versicherungsbestätigung?

VG David

Topfsammler
#66880

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