Erfahrung mit der Servicequalität von ACR Darmstadt
Für meinen BMW 840c hatte ich mit dem Geschäftsführer der ACR Darmstadt vereinbart, die Audioanlage mit Ausnahme des Becker Radios zu erneuern – Auftragswert knapp € 2.000,-. In dem initialen Beratungsgespräch wurde mir von Herrn Stoer der Eindruck vermittelt, dass ACR als Spezialwerksatt für Audio Hifi Wert auf einen hohen Qualitätsstandard der Serviceleistungen und ebensolcher Kundenzufriedenheit legt. Vereinbarungsgemäß wurde das Fahrzeug am 23.03.2013 zu ACR gebracht. Als Abholtermin wurde der 30.03.13 (Ostersamstag) vereinbart. Im Laufe der Woche wurde mir von ACR überraschend mitgeteilt, dass die Mechaelektrik des Fahrersitzes nicht mehr funktioniere. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass der BMW 840ci in einem TipTop Zustand ist und regelmäßig von einer Fachwerkstatt gewartet wird. Beim Abholtermin am 30.03.13 wurde mir dann vom Geschäftsführer eröffnet, dass der Kotflügel vorne rechts und die Frontpartie vorne rechts beschädigt worden sei. Ursache wie folgt: Der Geschäftsführer hat das Fahrzeug am morgen auf die Auffahrt zur Werkstatt gefahren und beim Parken grob fahrlässig den Automatikwählhebel auf „N“ gestellt und vergessen, die Handbremse festzustellen. In Folge rollte der BMW unter einen Transporter der Post AG. Da über das sonnige Osternwochenende eine mehrtägige Ausfahrt mit dem BMW geplant war und das Fahrzeug fahrbereit schien, wurde sich darauf geeinigt, das Fahrzeug am Osterdienstag zur BMW Niederlassung in Darmstadt zu bringen. Seitens ACR wurde mir eine schriftliche Schadenübernahmeerklärung übergeben. Als ich vom Hof fuhr, leuchtete permanent die Warnlampe für die Airbages auf. Da dies sicherheitsrelevant ist, fuhr ich wieder zu ACR zurück und übergab dort den Wagen zwecks gesamtheitlicher Schadensbeseitigung.
Weitere Entwicklung wie folgt:
- Nutzungsausfall Fahrzeug: 13 Tage (davon 8 Tage Werkstattaufenthalt)
- Nutzungsausfallentschädigung seitens Versicherung von ACR: 4 Tage
- Halber Tag Reparaturkoordination mit Sachverständigem und BMW Werkstatt meinerseits während des Osterurlaubes
- Der entsprechende monetäre Gegenwert wurde von mir errechnet und dem Restbetrag des Auftrages (Vorauszahlung in Höhe von € 750,-- war bereits geleistet worden) verrechnet. Die so ermittelte Restforderung seitens ACR wurde von mir an ACR überwiesen.
- ACR reagierte mit Mahnschreiben an mich über den Gesamtbetrag.
- Am 29.07.13 wurde mir durch das Amtsgerichts Hünfeldt ein seitens eines von ACR beauftragten Rechtsanwaltes ein Mahnbescheid über den Gesamtbetrag minus Vorauszahlung zugestellt.
Auf der webpage von ACR Darmstadt kann gelesen werden: „Wir bieten Ihnen einen professionellen Rund-um-Service bei der Erfüllung Ihres Car-Hifi-Traums.“ Vor dem Hintergrund der geschilderten persönlichen Erfahrungen mit ACR in Darmstadt ist dieses Unternehmen nach meiner persönlichen Einschätzung sehr weit entfernt von einem professionellen Service – sowohl technisch als auch bei der Haltung gegenüber Kunden. Mir ist es bisher in meinem Leben noch nicht widerfahren, von einem Unternehmen rund ums Automobil mit einem gerichtlichen Mahnbescheid bedacht worden zu sein. Insgesamt also Alptraum als „Traum“ mit ACR in Darmstadt.