Es steht unter "Spass & Fun", ist also ein netter Kalauer.
Und der Erbauer verdient in gewisser Weise Respekt.
Wenn ich dann aber auch mal aus dem Nähkästchen plaudern darf:
Die Kiste hat eine Anhängerkupplung.
Und wenn sie als LKW zugelassen wäre, dann würde auch unter folgende Regelung fallen:
§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
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(3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie
Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
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Anmerkung:
Man beachte, dass bei "Anhänger hinter Lastkraftwagen" das Gewicht des ziehenden Fahrzeuges keine Rolle spielt.
Ein Wohnwagen hinter dieser Kiste würde somit unter das Sonntagfahrverbot fallen.
Irre?
Citroen hatte sich damals den Luxus gegönnt, alle ihre PKW's auch als "LKW" zuzulassen. Auch die bekannte 2CV ("Hässliches Entlein") galt damals als LKW.
Ein Holländer mit einem kleinen Gepäck-Einachser wurde so von einem fleißigen Autobahn-Polizisten aufgegriffen.
Resultat:
Citroen hat die Typenbezeichnung geändert, und er Polizist hatte einen anderen Job.