Aus einem Urteil des LG Mannheim (AZ: (12) 4 Ns 48/96) über die Glaubwürdigkeit von Zeugen (insbesondere Pfälzer):
...Dies sind jedoch nicht die einzigen Bedenken, die man gegen den Zeugen V haben muß. Er gab sich zwar betont zurückhaltend, schien bei jeder Frage sorgfältig seine Antwort zu überlegen und vermied es geradezu betont, Belastungstendenzen gegen den Angeklagten hervortreten zu lassen, indem er in nebensächlichen Einzelheiten Konzilianz ja geradezu Elastizität demonstrierte, im entscheidenden Punkt, der - für ihn vorteilhaften - angeblichen mündlichen Genehmigung des beantragten Urlaubs aber stur blieb wie ein Panzer.
Man darf sich hier aber nicht täuschen lassen. Es handelt sich hier um eine Erscheinung, die speziell für den vorderpfälzische Raum typisch und häufig ist, allerdings bedarf es spezieller landes- und volkskundiger Erfahrung, um das zu erkennen - Stammesfremde vermögen das nur, wenn sie seit längerem in unserer Region heimisch sind. Es sind Menschen von, wie man meinen könnte, heiterer Gemütsart und jovialen Umgangsformen, dabei jedoch mit einer geradezu extremen Antriebsarmut, deren chronischer Unfleiß sich naturgemäß erschwerend auf ihr berufliches Fortkommen auswirkt. Da sie auf ein gewisses träges Wohlleben nicht verzichten können - sie müßten dann ja hart arbeiten - , versuchen sie sich"durchzuwurschteln" und bei jeder Gelegenheit durch irgendwelche Tricks Pekuniäres für sich herauszuschlagen. Wehe jedoch, wenn man ihnen dann was streitig machen will! Dann tun sie alles, um das einmal Erlangte nicht wieder herausgeben zu müssen, und scheuen auch nicht davor zurück, notfalls jemanden "in die Pfanne zu hauen", und dies mit dem freundlichsten Gesicht. Es sprich einiges dafür, dass auch der Zeuge V mit dieser Lebenseinstellung bisher "über die Runden gekommen" ist. Mit Sicherheit hat er nur zeitweise richtig gearbeitet. Angeblich will er nach dem Herauswurf durch den Angeklagten weitere Arbeitsstellen innegehabt haben, war jedoch auf Nachfrage nicht in der Lage, auch nur eine zu nennen!
Und wenn man sieht, dass der Zeuge schon jetzt im Alter von nicht einmal 50 Jahren ernsthaft seine Frühberentung ansteuer, dann bestätigt dies nur den gehabten Eindruck.
...Auf einen solchen Zeugen, noch dazu als einziges Beweismittel, kann verständlicherweise eine Verurteilung nicht aufgebaut werden.
Also Vorsicht
wenn sich jemand in LU oder MA aufhält, um mit dort Ansässigen Geschäfte zu machen!