Allgemeine Information zu den technisch möglichen Rad-/Reifenkombinationen
Inhalt dieser Information sind die von der BMW AG erprobten und freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen der BMW Fahrzeuge weltweit (Maximalumfang). Länderspezifische Einschränkungen sind als Fußnoten in den Tabellen aufgeführt.
Die Aufstellung umfasst darüber hinaus die freigegebenen Sommerbereifungen, die empfohlenen Winterbereifungen sowie die Stylingübersicht der Räder und die BMW Schneekettenübersicht.
Einschränkungen in den Geschwindigkeitsklassen und im Angebot der Reifenfabrikate sind länderspezifisch möglich.
Es ist bei der Bestellung von Reifen darauf zu achten, dass die vollständige Reifenbezeichnung herangezogen wird (inkl. evtl. Zusätze, wie * o.ä.).
Im Fahrzeugbrief sind nicht alle technisch möglichen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt. Bitte stellen Sie sicher, dass bei Nachrüstungen das jeweilige Format, falls nicht werkseitig eingetragen, durch die zuständige Behörde nachgetragen wird.
Bei der Nachrüstung nicht werkseitig verbauter Rad-/Reifenkombinationen beachten Sie bitte die Auflagen und Hinweise, die in den Fussnoten detailliert aufgeführt sind.
Bei der Montage von Winterreifen ist ein Hinweis auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit der verbauten Reifen, wenn diese unter der möglichen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, als Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers anzubringen (länderspezifische Vorschriften beachten).
Bei Reifenbezeichnungen sind nach ECE-Richtlinie R30 auch höhere Tragfähigkeitskennzahlen bzw. höhere Geschwindigkeitskennungen zulässig (z. B. 185/65 R 15 88 V statt 185/65 R 15 87 H).
Nicht aufgeführte Rad-/Reifengrößen, wie sie z. B. im freien Zubehörhandel angeboten werden, sind werkseitig weder freigegeben noch existieren dafür notwendige Fahrwerksabstimmungen. Aus diesem Grund wird von deren Verbau nachdrücklich abgeraten. Dies muss den Mitarbeitern, die Verkaufsgespräche mit Kunden führen, hinreichend bekannt gemacht werden.
Die Verantwortung für die Montage und die daraus resultierenden Folgen von werkseitig nicht freigegebenen Rad-/Reifengrößen sowie Schneeketten auf BMW Fahrzeugen trägt in jedem Fall und ausschließlich die ausführende Werkstatt !